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Wels Strom senkt die Preise ab 1. Juli um 14,1% und löst damit das gemachte Versprechen ein. Gemeinsame Lösung mit Arbeiterkammer OÖ bringt Rechtssicherheit. Welser Stromkunden erhalten zusätzlich bis zu 125 Euro Einmalzahlung.
Wie angekündigt senkt Wels Strom den Strompreis für rund 28.000 Bestandskunden. Für die größte Kundengruppe beträgt der Arbeitspreis ab 1. Juli nur noch 26,29 Cent/kWh brutto. „Wir haben unseren Kunden im Zuge der jüngsten Preisanpassungen versprochen die Preise wieder zu senken, sobald dies der Markt zulässt“, erklärt Wels Strom Geschäftsführer Stefan Grassmann, „und dieses Versprechen lösen wir nun gerne ein.“ Ein kundenfreundliches Detail an der Preissenkung: Die Kunden müssen nichts unternehmen, die Senkung erfolgt automatisch ab 1. Juli.
Gültig bis 100.000 kWh Jahresverbrauch. Die Preissenkung gilt für Kunden mit Standardprodukten in Wels und einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh.
Einmalzahlung bis zu 125 Euro
Um Massenkündigungen von Kunden und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, haben sich Wels Strom und die Arbeiterkammer OÖ auf eine rasche, kundenfreundliche Lösung verständigt: Welser Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit Standardprodukten erhalten eine einmalige Zahlung. Diese beträgt je nach Jahresverbrauch zwischen 10 und 125 Euro. Die Höhe der Einmalzahlung hängt vom Datum der Preisanpassung und vom Vorjahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ab:
Kunden mit Preisanpassung ab 31.12.2022 erhalten…
…10 Euro bis 500 kWh Vorjahresverbrauch
…25 Euro zwischen 500 und 1.500 kWh Vorjahresverbrauch
…70 Euro zwischen 1.500 und 2.900 kWh Vorjahresverbrauch
…125 Euro über 2.900 kWh Vorjahresverbrauch
Kunden mit Preisanpassung ab 4.2.2023 erhalten
…10 Euro bis 500 kWh Vorjahresverbrauch
…25 Euro zwischen 500 und 1.500 kWh Vorjahresverbrauch
…50 Euro zwischen 1.500 und 2.900 kWh Vorjahresverbrauch
…100 Euro über 2.900 kWh Vorjahresverbrauch
Das Geld wird bis spätestens Ende August automatisch auf das Konto der Kunden überwiesen, die Welser Stromkunden müssen nichts aktiv unternehmen.
Unsicherheit wegen Gesetzesnovelle. Zum Hintergrund: Wie medial seit Monaten berichtet, sorgt eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) aus dem Jahr 2022 in der gesamten Strombranche für Verunsicherung. Um Rechtskonformität zu erreichen, diskutieren viele Energieversorger die Kündigung aller Bestandskunden bzw. haben dies schon gemacht. Das wollte man in Wels unbedingt vermeiden. „Durch die Einigung mit der Arbeiterkammer OÖ haben wir Rechtssicherheit für unsere Kunden und uns erreicht“, erklärt Stefan Grassmann, man müsse keinen Kunden kündigen.
Gültig bis 100.000 kWh Jahresverbrauch. Die Einmalzahlung gilt für alle Kunden mit Standardprodukten in Wels und einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh.
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