Bei der Planung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Teilnehmern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:
Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind all jene Zählpunkte,die von derselben Hauptleitung versorgt werden (gleiche Hausanschlussleitung).
Dynamisch/Statische Aufteilung
Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:
1. Registrierung bei ebUtilities
Als Betreiber einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung - die sogenannte Marktpartner-ID (GC-Nummer), die für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.
2. Verträge abschließen
Im nächsten Schritt müssen Sie als AnlagenbetreiberIn folgende Verträge unterfertigen bzw. den teilnehmenden Berechtigten zur Unterschrift vorlegen:
Für die 3 angeführten Verträge sind ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlagen der eww ag zu verwenden. Die Verträge sind als elektronisch ausfüllbare PDF Dokumente ausgeführt. Nach dem Unterfertigen der ausgefüllten Verträge, sind diese der eww ag zu übermitteln (anschlussservice(at)eww.at).
Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und die Verträge dem Anlagenbetreiber zurückübermitteln.
3. Aktivierung im EDA-Portal
Im letzten Schritt erfolgt die Anmeldung der gemeinschaftliche Erzeugungsanlage im EDA-Portal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung ist auf www.eda.at/Anwenderportal ein Formular auszufüllen sowie der mit dem Netzbetreiber abgeschlossene „Betriebsvertrag GEA“ hochzuladen. Über dieses Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Teilnehmern durch den Anlagenbetreiber statt. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der EDA-Homepage.
Die eww ag kümmert sich um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die vom Anlagenbetreiber gemeldeten Teilnehmer. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.
Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von der eww ag auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.
Je nach Umfang und Aufbau der GEA können Sie entscheiden, ob wir für Sie den laufenden Betrieb managen dürfen oder ob Sie diesen selbst betreuen wollen.
Gerne unterstützen wir Sie mit unseren "PV-teilen" Servicepaketen.
Zu den Servicepaketen
Vor der Gründung einer Energiegemeinschaft ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Mitgliedern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:
Netzbereichsauskunft: Anschließend muss eruiert werden, ob die geplanten Teilnehmer für eine lokale oder regionale Gemeinschaft in Frage kommen. Wenn die eww ag Ihr Netzbetreiber ist, können die potentiellen Mitglieder im Kundenportal eine Sofortauskunft einholen oder diese per E-Mail (anschlussservice(at)eww.at) anfordern. (Achtung: Bei Beantragung per E-Mail kann es bis zu 14 Tagen Bearbeitungszeit kommen.)
Konzeption: Nun müssen die Informationen konkretisiert und verschriftlicht werden. Hier werden die Art der Gemeinschaft, die Organisationsform und die Modalitäten der Abrechnung festgelegt. Hier empfehlen wir auf alle Fälle, externe Expertise hinzuziehen. Das Konzept hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft.
Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigte
Mitglieder von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahbereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Dynamisch/Statische Aufteilung
Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:
1. Registrierung bei ebUtilities
Als erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung - die sogenannte Marktpartner-ID (RC-Nummer), die für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.
2. Verträge abschließen
Im nächsten Schritt müssen Sie als EEG (z.B. Verein) folgende Verträge unterfertigen bzw. dem Mitglied zur Unterschrift vorlegen:
Für die 3 angeführten Verträge sind ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlagen der eww ag zu verwenden. Die Verträge sind als elektronisch ausfüllbare PDF Dokumente ausgeführt. Nach dem Unterfertigen der ausgefüllten Verträge, sind diese der eww ag zu übermitteln (anschlussservice(at)eww.at).
Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und die Verträge dem Anlagenbetreiber zurückübermitteln.
3. Aktivierung im EDA-Portal
Im letzten Schritt erfolgt die Anmeldung der EEG im EDA-Portal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung ist auf www.eda.at/Anwenderportal ein Formular auszufüllen sowie der mit dem Netzbetreiber abgeschlossene „Betriebsvertrag EEG“ hochzuladen. Über dieses Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Mitgliedern durch die EEG statt. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der EDA-Homepage.
Die eww ag kümmert sich um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die von der EEG gemeldeten Mitgliedern. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.
Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von der eww ag auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.
Je nach Umfang und Aufbau der EEG können Sie entscheiden, ob wir für Sie den laufenden Betrieb managen dürfen oder ob Sie diesen selbst betreuen wollen.
Zu unseren Servicepaketen
Die Produktivsetzung im österreichischen Energiemarkt erfolgt stufenweise:
- Seit April 2022 können Bürgerenergiegemeinschaften mit einer Erzeugungsanlage innerhalb eines Konzessionsgebietes betrieben werden.
- Ab Oktober 2022 können mehrere Erzeugungsanlagen in einem Konzessionsgebiet als Teilnehmer einer BEG angemeldet werden.
- Ab Mitte 2023 ist die letzte Stufe erreicht. Nun darf sich die BEG über mehrere Konzessionsgebiete erstrecken.
Vor der Gründung einer Bürgerenergiegemeinschaft ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Mitgliedern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:
Konzeption: Nun müssen die Informationen konkretisiert und verschriftlicht werden. Hier wird die Art der Gemeinschaft, die Organisationsform und die Modalitäten der Abrechnung festgelegt. Hier empfehlen wir auf alle Fälle, externe Expertise hinzuziehen. Das Konzept hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft.
Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigte
Mitglieder von BEGs können natürliche sowie juristische Personen sowie Gebietskörperschaften sein. Die Kontrolle innerhalb einer BEG ist auf natürliche Person, Gebietskörperschaft und kleine Unternehmen beschränkt.
Dynamisch/Statische Aufteilung
Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:
1. Registrierung bei ebUtilities
Als Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung - die sogenannte Marktpartner-ID (CC-Nummer), die für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.
2. Verträge abschließen
Im nächsten Schritt müssen Sie als BEG (z.B. Verein) folgende Verträge unterfertigen bzw. dem Mitglied zur Unterschrift vorlegen:
Für die 3 angeführten Verträge sind ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlagen der eww ag zu verwenden. Die Verträge sind als elektronisch ausfüllbare PDF Dokumente ausgeführt. Nach dem Unterfertigen der ausgefüllten Verträge, sind diese der eww ag zu übermitteln (anschlussservice(at)eww.at).
Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und die Verträge dem Anlagenbetreiber zurückübermitteln.
3. Aktivierung im EDA-Portal
Im letzten Schritt erfolgt die Anmeldung der BEG im EDA-Portal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung ist auf www.eda.at/Anwenderportal ein Formular auszufüllen sowie der mit dem Netzbetreiber abgeschlossene „Betriebsvertrag BEG“ hochzuladen. Über dieses Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Mitgliedern durch die BEG statt. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der EDA-Homepage.
Die eww ag kümmert sich innerhalb ihres Konzessionsgebietes um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die von der BEG gemeldeten Mitgliedern. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.
Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von den Netzbetreibern auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.
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