Ihr Weg zur Energiegemeinschaft

Leitfaden für "Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)"

Bei der Planung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Teilnehmern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:

  • Wer macht mit?
  • Welcher Teilnehmer ist in welcher Rolle? (Erzeuger „Betreiber“ und Verbraucher „Teilnehmer“)
  • Welche Erzeugungsanlage gibt es? Soll eine errichtet werden?
  • Decken sich Energieverbrauch und -erzeugung?
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Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen

  • Alle Anschlusswerber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) sowie die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage selbst befinden sich auf derselben Hauptleitung (gleicher Hausanschluss).
  • Zustimmung zur Auslesung der Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber muss von allen Teilnehmern erfolgen. Die technische Voraussetzung zur Auslesung der Viertelstundenwerte (Smart Meter Zähler) wird vom Netzbetreiber geprüft und ist ggf. anzupassen.  
  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss Netzkunde am Erzeugungszählpunkt (und damit auch am Verbrauchszählpunkt des Messgerätes) sein.
  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss unter anderem mit den Teilnehmern folgende Vereinbarungen treffen:
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    - Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird
    - Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der Erzeugungsanlagen und der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer durch den Netzbetreiber
    - Betrieb, Erhaltung und Wartung der Erzeugungsanlagen sowie die Kostentragung
    ​​​​​​​- Haftung und allfällige Versicherungen
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  • Für weiterführende Informationen folgen Sie dem Link Oesterreichs Energie: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Die vollständigen Voraussetzungen sind im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG) §16a zu finden.
     

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind all jene Zählpunkte,die von derselben Hauptleitung versorgt werden (gleiche Hausanschlussleitung).
 

Dynamisch/Statische Aufteilung

Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:

  • Bei der dynamischen Aufteilungsmethode wird eine flexible Zuordnung der erzeugten Mengen nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. In diesem Fall wird nur ein eventueller Gesamtüberschuss in der GEA dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
  • Bei der statischen Aufteilungsmethode wird jedem Teilnehmer ein vorab fixer Anteil (Prozentsatz) der Erzeugung zugeordnet. Nicht verbrauchte Energie jedes Teilnehmers wird als Überschuss dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Vorteil der statischen Aufteilung ist die einfache Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

1. Registrierung bei ebUtilities

Als Betreiber einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung - die sogenannte Marktpartner-ID (GC-Nummer), die für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.
 

2. Verträge abschließen

Im nächsten Schritt müssen Sie als AnlagenbetreiberIn folgende Verträge unterfertigen bzw. den teilnehmenden Berechtigten zur Unterschrift vorlegen:

  • Betriebsvertrag GEA (PDF) – abzuschließen zwischen Ihnen als AnlagenbetreiberIn und der eww ag.
  • Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag (PDF) – abzuschließen zwischen den teilnehmenden Berechtigten und der eww ag.
  • Zustimmungserklärung Viertelstundenwerte (PDF) – abzuschließen zwischen den teilnehmenden Berechtigten und der eww ag.

Für die 3 angeführten Verträge sind ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlagen der eww ag zu verwenden. Die Verträge sind als elektronisch ausfüllbare PDF Dokumente ausgeführt. Nach dem Unterfertigen der ausgefüllten Verträge, sind diese der eww ag zu übermitteln (anschlussservice(at)eww.at).

Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und die Verträge dem Anlagenbetreiber zurückübermitteln.   
 

3. Aktivierung im EDA-Portal

​​​​​​​Im letzten Schritt erfolgt die Anmeldung der gemeinschaftliche Erzeugungsanlage im EDA-Portal​​​​​​​. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung ist auf www.eda.at/Anwenderportal​​​​​​​ ein Formular auszufüllen sowie der mit dem Netzbetreiber abgeschlossene „Betriebsvertrag GEA“ hochzuladen. Über dieses Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Teilnehmern durch den Anlagenbetreiber statt. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der EDA-Homepage.

Die eww ag kümmert sich um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die vom Anlagenbetreiber gemeldeten Teilnehmer. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.

Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von der eww ag auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.​​​​​​​​

Je nach Umfang und Aufbau der GEA können Sie entscheiden, ob wir für Sie den laufenden Betrieb managen dürfen oder ob Sie diesen selbst betreuen wollen.


​​​​​​​Sie brauchen hier Unterstützung?

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren "PV-teilen" Servicepaketen.
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Zu den Servicepaketen​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Leitfaden für "Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)"

Vor der Gründung einer Energiegemeinschaft ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Mitgliedern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:

  • Was ist der Zweck der Energiegemeinschaft?
  • Wer macht mit?
  • Welcher Teilnehmer ist in welcher Rolle? (Erzeuger und Verbraucher)
  • Welche Erzeugungsanlagen gibt es? Welche sollen errichtet werden?
  • ​​​​​​​Decken sich Energieverbrauch und -erzeugung?​​​​​​​


​​​​​​​Netzbereichsauskunft: Anschließend muss eruiert werden, ob die geplanten Teilnehmer für eine lokale oder regionale Gemeinschaft in Frage kommen. Wenn die eww ag Ihr Netzbetreiber ist, können die potentiellen Mitglieder im Kundenportal eine Sofortauskunft einholen oder diese per E-Mail (anschlussservice(at)eww.at​​​​​​​) anfordern. (Achtung: Bei Beantragung per E-Mail kann es bis zu 14 Tagen Bearbeitungszeit kommen.)

Konzeption: Nun müssen die Informationen konkretisiert und verschriftlicht werden. Hier werden die Art der Gemeinschaft, die Organisationsform und die Modalitäten der Abrechnung festgelegt. Hier empfehlen wir auf alle Fälle, externe Expertise hinzuziehen. Das Konzept hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen

  • EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahbereich“ beschränkt, der im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer einer lokalen EEG müssen innerhalb eines Trafostationsbereiches miteinander verbunden sein, die Teilnehmer einer regionalen EEG müssen innerhalb eines Umspannwerksbereiches miteinander verbunden sein.
  • Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn. Dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
  • Die Mitglieder der EEG müssen untereinander vertragliche Vereinbarungen treffen, die dem Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ELWOG) §16c, d entsprechen.


Teilnahmeberechtigte

Mitglieder von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahbereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.


Dynamisch/Statische Aufteilung

Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:

  • Bei der dynamischen Aufteilungsmethode wird eine flexible Zuordnung der erzeugten Mengen nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. In diesem Fall wird nur ein eventueller Gesamtüberschuss in der EEG dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
  • Bei der statischen Aufteilungsmethode wird jedem Teilnehmer ein vorab fixer Anteil (Prozentsatz) der Erzeugung zugeordnet. Nicht verbrauchte Energie jedes Teilnehmers wird als Überschuss dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Vorteil der statischen Aufteilung ist die einfache Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

1. Registrierung bei ebUtilities

Als erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung - die sogenannte Marktpartner-ID (RC-Nummer), die für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.


2. Verträge abschließen

Im nächsten Schritt müssen Sie als EEG (z.B. Verein) folgende Verträge unterfertigen bzw. dem Mitglied zur Unterschrift vorlegen:

  • Betriebsvertrag EEG (PDF) – abzuschließen zwischen der EEG und der eww ag.
  • Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag (PDF) – abzuschließen zwischen den Mitgliedern und der eww ag.
  • Zustimmungserklärung Viertelstundenwerte (PDF) – abzuschließen zwischen den Mitgliedern und der eww ag.


​​​​​​​Für die 3 angeführten Verträge sind ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlagen der eww ag zu verwenden. Die Verträge sind als elektronisch ausfüllbare PDF Dokumente ausgeführt. Nach dem Unterfertigen der ausgefüllten Verträge, sind diese der eww ag zu übermitteln (anschlussservice(at)eww.at).

Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und die Verträge dem Anlagenbetreiber zurückübermitteln.


3. Aktivierung im EDA-Portal

Im letzten Schritt erfolgt die Anmeldung der EEG im EDA-Portal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung ist auf www.eda.at/Anwenderportal​​​​​​​ ein Formular auszufüllen sowie der mit dem Netzbetreiber abgeschlossene „Betriebsvertrag EEG“ hochzuladen. Über dieses Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Mitgliedern durch die EEG statt. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der EDA-Homepage.

Die eww ag kümmert sich um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die von der EEG gemeldeten Mitgliedern. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.

Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von der eww ag auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.​​​​​​​

Je nach Umfang und Aufbau der EEG können Sie entscheiden, ob wir für Sie den laufenden Betrieb managen dürfen oder ob Sie diesen selbst betreuen wollen.


Sie brauchen hier Unterstützung?
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Zu unseren Servicepaketen​​​​​​​​​​​​​​

Leitfaden für "Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)"

Die Produktivsetzung im österreichischen Energiemarkt erfolgt stufenweise:
- Seit April 2022 können Bürgerenergiegemeinschaften mit einer Erzeugungsanlage innerhalb eines Konzessionsgebietes betrieben werden.
- Ab Oktober 2022 können mehrere Erzeugungsanlagen in einem Konzessionsgebiet als Teilnehmer einer BEG angemeldet werden.
​​​​​​​- Ab Mitte 2023 ist die letzte Stufe erreicht. Nun darf sich die BEG über mehrere Konzessionsgebiete erstrecken.


​​​​​​​Vor der Gründung einer Bürgerenergiegemeinschaft ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Mitgliedern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:

  • Was ist der Zweck der Energiegemeinschaft?
  • Wer macht mit?
  • Welcher Teilnehmer ist in welcher Rolle? (Erzeuger und Verbraucher)
  • Welche Erzeugungsanlagen gibt es? Welche sollen errichtet werden?
  • ​​​​​​​Decken sich Energieverbrauch und -erzeugung?​​​​​​​


Konzeption: Nun müssen die Informationen konkretisiert und verschriftlicht werden. Hier wird die Art der Gemeinschaft, die Organisationsform und die Modalitäten der Abrechnung festgelegt. Hier empfehlen wir auf alle Fälle, externe Expertise hinzuziehen. Das Konzept hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen​​​​​​​

  • BEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei können sie sich ab Mitte 2023 über mehrere Konzessionsgebiete erstrecken.
  • Als Organisationsform​​​​​​​ ist für BEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der Hauptzweck von Bürgerenergiegemeinschaft liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
  • Die Mitglieder der BEG müssen untereinander vertragliche Vereinbarungen treffen, die dem Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ELWOG) §16b, d entsprechen.


Teilnahmeberechtigte

Mitglieder von BEGs können natürliche sowie juristische Personen sowie Gebietskörperschaften sein. Die Kontrolle innerhalb einer BEG ist auf natürliche Person, Gebietskörperschaft und kleine Unternehmen beschränkt.

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Dynamisch/Statische Aufteilung

Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:

  • Bei der dynamischen Aufteilungsmethode wird eine flexible Zuordnung der erzeugten Mengen nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. In diesem Fall wird nur ein eventueller Gesamtüberschuss in der BEG dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
  • Bei der statischen Aufteilungsmethode wird jedem Teilnehmer ein vorab fixer Anteil (Prozentsatz) der Erzeugung zugeordnet. Nicht verbrauchte Energie jedes Teilnehmers wird als Überschuss dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Vorteil der statischen Aufteilung ist die einfache Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

 

1. Registrierung bei ebUtilities

Als Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung - die sogenannte Marktpartner-ID (CC-Nummer), die für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.


2. ​​​​​​​Verträge abschließen

Im nächsten Schritt müssen Sie als BEG (z.B. Verein) folgende Verträge unterfertigen bzw. dem Mitglied zur Unterschrift vorlegen:

  • Betriebsvertrag BEG (PDF) – abzuschließen zwischen der BEG und der eww ag.
  • Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag (PDF) – abzuschließen zwischen den Mitgliedern und der eww ag.
  • Zustimmungserklärung Viertelstundenwerte (PDF) – abzuschließen zwischen den Mitgliedern und der eww ag.


​​​​​​​Für die 3 angeführten Verträge sind ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlagen der eww ag zu verwenden. Die Verträge sind als elektronisch ausfüllbare PDF Dokumente ausgeführt. Nach dem Unterfertigen der ausgefüllten Verträge, sind diese der eww ag zu übermitteln (anschlussservice(at)eww.at).

Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und die Verträge dem Anlagenbetreiber zurückübermitteln.


3. Aktivierung im EDA-Portal

Im letzten Schritt erfolgt die Anmeldung der BEG im EDA-Portal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung ist auf www.eda.at/Anwenderportal​​​​​​​ ein Formular auszufüllen sowie der mit dem Netzbetreiber abgeschlossene „Betriebsvertrag BEG“ hochzuladen. Über dieses Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Mitgliedern durch die BEG statt. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der EDA-Homepage.

Die eww ag kümmert sich innerhalb ihres Konzessionsgebietes um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die von der BEG gemeldeten Mitgliedern. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.

Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von den Netzbetreibern auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.​​​​​​​

 

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