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Sitzen Ihre Datenverarbeiter in Amerika? Dann prüfen Sie schnellstens das Kleingedruckte: Nutzer von Cloud-Diensten wie Google oder Amazon riskieren Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro!
In Deutschland nehmen Aufsichtsbehörden jetzt Firmen ins Visier, die US-Clouddienste verwenden. Denn damit verstoßen sie womöglich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Dafür drohen bekanntlich saftige Strafen von bis zu 20 Millionen Euro. Ähnliches kann österreichischen Unternehmen blühen, denn unsere Rechtslage ist mit jener der deutschen Nachbarn durchaus vergleichbar.
Kunden von eww ITandTEL sind dagegen auf der sicheren Seite: Wir hosten Daten ausschließlich in unseren eigenen Rechenzentren in Österreich.
Für heimische Unternehmen gilt EU-Recht: Sie müssen beim internationalen Datenaustausch gewährleisten, dass personenbezogene Informationen nicht in fremde Hände geraten können. Genau das ist bei einem Daten-Transfer in die USA aber nicht garantiert: Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil Mitte 2020 festgestellt (wir berichteten - Verweis Blog-Beitrag).
Die Richter haben damals das als „Privacy Shield“ bekannte Abkommen gekippt, mit dem sich die USA zu den rechtlichen Standards der EU betreffend Informationssicherheit bekannten. Cloudanbieter wie Amazon, Google oder Dropbox können ihre europäischen Kunden also nicht mehr mit dem Verweis auf den „Privacy Shield“ beruhigen: Im Ernstfall müssen sie gegenüber US-Behörden Kundendaten offenlegen.
In Deutschland verfolgen Datenschützer jetzt Beschwerden über Webseiten-Betreiber, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln, weil sie Software und Tools (für Tracking, Videokonferenzen, Umfragen usw.) amerikanischer Anbieter einsetzen.
Ob es bei Verwarnungen bleibt oder empfindliche Bußgelder verhängt werden, bleibt abzuwarten.
Bis die Politik dies- und jenseits des Atlantik ein Nachfolgeabkommen zum „Privacy Shield“ zuwege bringt, bleibt die Rechtslage für die Wirtschaft kritisch.
Heimische Unternehmen, die US-Clouddienste nutzen, sollten dringend prüfen, ob die Geschäftsbedingungen rechtskonform sind. Andernfalls müssen sie durch zusätzliche Vereinbarungen mit dem amerikanischen Partner dafür sorgen, dass die Grundsätze der DSGVO gewahrt bleiben.
Als sicher können in diesem Zusammenhang aktuell zwei Dinge gelten:
Sichere Datenhaltung im Inland ist auch für Sie und Ihre Klientel ein Thema?
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