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Stellt ein Unternehmen einem Arbeitnehmer ein Firmenauto zur Verfügung, so war das, neben der geschäftlichen Nutzung als Dienstwagen, auch immer eine Auszeichnung und Wertschätzung der Leistung dieses Mitarbeiters. Besonders für Unternehmen im städtischen Bereich oder solche, die dank guter Radwege problemlos zu erreichen sind, ist es der zeitgemäße Weg, PKWs durch Jobräder oder Diensträder zu ersetzen. Zusätzlich gefördert werden dabei der Ankauf von E-Bikes und die Schaffung von Ladestationen.
Der Umstieg auf das Fahrrad dient auch als Imageboost für das eigene Unternehmen. Mit dem Poolfahrrad zum Postamt oder mit dem Lastenfahrrad mit E-Motor die Ware zum Kunden liefern, natürlich mit gut erkennbarem angebrachten Firmenlogo. Das alles untermauert auch die Modernität und Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens. Darüber hinaus gibt es einen steuerlich günstigen Weg, Mitarbeitern ein Jobfahrrad zur Verfügung zu stellen.
Interessierte Mitarbeiter bekommen ein alltagstaugliches – StVO-konformes– Fahrrad zur Verfügung gestellt, welches sie sowohl für die Fahrt zur Arbeit und für Dienstwege als auch privat nutzen können. Attraktive Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten bringen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile. So ist besonders das Mitfinanzierungsmodell, bei dem ein minimales monatlichen Nutzungsentgelt über eine Leasingrate zu zahlen ist, sehr attraktiv.
Die Vorteile für die Arbeitnehmer liegen auf der Hand:
Der Mitarbeiter sucht sich sein Wunschfahrrad aus und das Unternehmen kauft es umsatzsteuerfrei. Das kann sowohl ein E-Bike, ein normales Fahrrad oder ein Faltrad sein. Dem nun stolzen Radbesitzer, der das Jobrad auch privat nutzen kann, wird eine vorher vereinbarte „Nutzungsgebühr“ vom Lohn abgezogen. Er muss nur die Zusage machen, das Rad auch für den Weg in die Arbeit oder für Dienstwege zu nutzen, ein konkreter Nachweis der tatsächlich absolvierten Strecken ist nicht notwendig. Die Fahrräder bleiben nach dem Kauf 48 Monate im Eigentum des Unternehmens. Nach Ablauf der Frist kauft der Arbeitnehmer das Rad um einen symbolischen Euro dem Unternehmen ab.
Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis früher endet, wird vertraglich festgehalten, dass die fehlenden Raten als Einmalbetrag vorweg bezahlt werden können. Das Fahrrad bleibt aber aufgrund der Förderbedingungen noch bis Ablauf der 48 Monate im Eigentum des Unternehmens.
Das Unternehmen selbst leistet mit dem Ankauf von Jobrädern einen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge und fördert sichtbar den Klimaschutz, es hat auch durchaus weitergehende, darunter auch steuerliche Vorteile:
Bei der Anschaffung von Elektrofahrrädern und Transporträdern mit aber auch ohne E- Antrieb gibt es für das Unternehmen Förderungen vom Bund. Zusätzlich wird auch die Schaffung der Ladeinfrastruktureinrichtung gefördert. Darüber hinaus unterstützen auch einige Bundesländer den Ankauf von (E-)Bikes für die Unternehmensflotte.
Wie wichtig der Faktor Mobilität für die Personal Rekrutierung und der Motivation der Mitarbeiter ist, ergibt sich schon aus dem Umstand, dass besonders in handwerklichen Betrieben Fachkräfte aus der Umgebung arbeiten. Für den Arbeitsweg unter 10 km ist die Fahrt mit dem Fahrrad nicht nur angenehm, sondern meist auch die schnellere Alternative. Innovative Mobilitätsangebote wie das Jobrad für Mitarbeiter können das entscheidende Argument sein, um im Wettbewerb um Fachkräfte die Nase vorne zu haben.
Die eww Gruppe unterstützt Ihr Unternehmen mit Beratung, Planung, Installation der Ladeinfrastruktur und Strom aus erneuerbarer Energie und damit bei der Verwirklichung der Veränderung des Fuhrparks hin zur E-Mobilität.