ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Telekommunikation der eww ag, Stelzhamerstrasse 27, 4600 Wels kurz ITandTEL genannt

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen inklusive der Überlassung von Datenverbindungen und Hardware (im Folgenden als Telekommunikationsdienstleistungen bezeichnet) durch die eww ag | ITandTEL, Knorrstraße 10, 4600 Wels (im folgenden "ITandTEL") gegenüber dem Benutzer dieser Telekommunikationsdienstleistungen (im Folgenden als Kunde bezeichnet).

Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) verwiesen wird, betrifft dies das Telekommunikationsgesetz 2021 – TKG 2021, BGBL I 190/2021 in der jeweils geltenden Fassung.

Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Datenschutzgesetz (DSG) verwiesen wird, handelt es sich um das Datenschutzgesetz 2022 – DSG 2022, BGLB I 165/1999 und die DSGVO in der jeweils geltenden Fassung.

2. Auftragsgrundlagen

Die "ITandTEL" erbringt Telekommunikationsdienstleistungen und IT-Dienstleistungen der Produkte "ITandTEL" und stellt Hardware zur Benutzung durch den Kunden zur Verfügung. Diese verbleiben im Eigentum von "ITandTEL".

Hierfür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die "ITandTEL" im Auftrag bzw. auf Grund der Bestellung gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von "ITandTEL" angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehender sonstiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "ITandTEL". In Katalogen, Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind für Unternehmer nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde; dies gilt nicht für Verbraucher. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich "ITandTEL" diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, für Verbraucher gelten die Einschränkungen des KSchG. Allfällige Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage der "ITandTEL" unter: agb.itandtel.at

kundgemacht oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt.
Änderungen der AGB können von "ITandTEL" vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Der wesentliche Inhalt dieser Änderungen werden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten auf der Homepage auf der agb.itandtel.at oder in anderer geeigneter Form unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kundgemacht. Das Kündigungsrecht nach § 25 Abs. 3 TKG 2021 bleibt davon unberührt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn "ITandTEL" nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzicht u. Ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats, in dem mit der Leistungserbringung begonnen wurde.

Rechte und Pflichten der "ITandTEL" aus diesem Vertrag können vollinhaltlich ohne Zustimmung des Kunden an andere Gesellschaften der "ITandTEL" oder deren Rechtsnachfolger oder Dritte, auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, mit für den Übergeber schuldbefreiender Wirkung, übertragen werden, wobei der Übergeber den Kunden von der Vertragsübernahme verständigen wird.

Der "ITandTEL" steht es frei, die konkrete Ausführung bzw. Leistungserbringung an allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.

Die Übertragung der Nutzung an Dritte der von "ITandTEL" zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich der Nutzung der Hardware) ist nur mit Zustimmung von "ITandTEL" zulässig.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den sich hierauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien..

4. Leistungsfristen und Termine

Der "ITandTEL" steht es frei, die konkrete Ausführung bzw. Leistungserbringung an allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.

Die "ITandTEL" ist ermächtigt, bei Unternehmergeschäften ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird der Kunde hievon verständigt; dies gilt nicht für Verbraucher.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von "ITandTEL".

Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistung erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung bzw. im abgeschlossenen Vertrag nicht anders vereinbart wurde, innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsannahme bzw. 4 Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde die ihm obliegenden technischen oder sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat (kurz„Bereitstellungstermin“). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von "ITandTEL" zu vertreten sind, nicht eingehalten, so verpflichtet sich "ITandTEL" dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von € 13,00 exkl. USt./Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermins zu gewähren, wenn der Bereitstellungsdienst um mehr als 4 Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermins auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von "ITandTEL" sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen.

Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden.

Die Bestimmungen nach §§3 oder 5e KSchG für das Rücktrittsrecht sind nur gegenüber Konsumenten voll anwendbar.

5. Vorübergehende Unterbrechung nach Anschlussherstellung

Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig ist, ist die "ITandTEL" berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen. Sofern die vertraglich vereinbarten durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeiten eingehalten werden, haftet die "ITandTEL" für solche Unterbrechungen der Leistungen, insbesondere für kurze Betriebsstörungen, nicht. Im Fall einer Nichteinhaltung dieser Verfügbarkeitszeiten gelten die diesbezüglichen vertraglich vereinbarten Bestimmungen. Soweit dies vorhersehbar und planbar ist, wird die "ITandTEL" den Kunden umgehend, mindestens jedoch eine Woche vorher, über Zeitpunkt und Dauer einer Unterbrechung oder Betriebsunfähigkeit verständigen. Derartige planbare Leistungsunterbrechungen finden nach Möglichkeit in den bei Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbarten Wartungsfenstern statt.

Die "ITandTEL" hat jede Unterbrechung, Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung ohne Verzögerung bzw. möglichst rasch zu beheben.

6. Wartung und Instandhaltung

Der Kunde hat Störungen, Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit den Telekommunikationsdienstleistungen unverzüglich der "ITandTEL" unter der angegebenen Meldestelle zu melden und die Entstörung umgehend zu ermöglichen, wobei insbesondere auf Verlangen seitens der "ITandTEL" und deren Vertragspartnern der Zutritt zu den von ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen ermöglicht werden muss.

Meldestelle für Störungen +43 7242 9000-7111

Die "ITandTEL" oder einer ihrer Vertragspartner wird mit der Behebung von Störungen im Zusammenhang mit den Telekommunikationsdienstleistungen ohne Verzögerung bzw. möglichst rasch beginnen.

Für von der "ITandTEL" von Dritten zum Zwecke der Vermietung an Dritte angemietete Datenverbindungen gelten die diesbezüglichen gültigen Bedingungen des Dritten. Solche Fälle werden gegenüber dem Kunden explizit ausgewiesen.

Die Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Störungsbehebung der Infrastruktur zur Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen und der einzelnen Geräte erfolgt in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Kunden.

Wartungsarbeiten an der Infrastruktur zur Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen und der einzelnen Geräte erfolgen jeweils am ersten Wochenende des jeweiligen Jahresquartals am Freitag und/oder am Samstag jeweils in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr früh.
In diesem Zeitraum ist die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen und der Betrieb der dem Kunden überlassenen Geräte nicht oder teilweise nur in eingeschränktem Ausmaß möglich..

7. Haftung

Neben den im Telekommunikationsgesetz in der jeweils geltenden Fassung bestehenden Haftungsbeschränkungen gelten die nachstehenden Bestimmungen.

Den Kunden treffen Schutz- und Sorgfaltspflichten bezüglich Einrichtungen der "ITandTEL" und deren Vertragspartnern.

Der Kunde hat die von "ITandTEL" oder durch von ihr beauftragte Dritte überlassene Einrichtungen und Telekommunikationsdienstleistungen bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde haftet "ITandTEL" für Schäden, die "ITandTEL" durch Verlust, Beschädigung ihrer Einrichtungen, insbesondere Datenmissbrauch, oder Überlassung der Einrichtungen an Dritte entstehen. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Kunde und der Dritte, je nach den Umständen des Falles, gebotene Sorgfalt beachtet haben.

Die "ITandTEL" haftet für von ihren Mitarbeitern oder Mitarbeitern ihrer Vertragspartner verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, welche durch Arbeiten zur Herstellung, Wartung, Instandhaltung, Änderung der Telekommunikationsdienstleistung entstanden sind. Die "ITandTEL" haftet in keinem Fall für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenzerstörung und Schäden aus Ersatzansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie im Fall höherer Gewalt. Die Haftung der "ITandTEL" ist – ausgenommen Personenschäden - außerdem mit dem Dreifachen der vom Kunden zu leistenden fixen Jahresgebühren beschränkt.

"ITandTEL" haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht hat.

"ITandTEL" haftet nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter - soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen sind - höherer Gewalt oder Einwirkungen durch von Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind.

7.1 Dienstequalität

Die ITandTEL trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGBs.

7.1.1 Haftungsausschluss und Beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden

Die Haftung von "ITandTEL" für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden wird ausgeschlossen.

Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen die "ITandTEL" die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

7.1.2 Haftungsausschluss der "ITandTEL" hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von E-Mails

Die "ITandTEL" betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von "ITandTEL" oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Die "ITandTEL" übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die "ITandTEL" behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen der "ITandTEL" unabhängig sind.

Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Die "ITandTEL" haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Die "ITandTEL" übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von "ITandTEL" nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7.1.3 Haftungsausschluss der "ITandTEL" hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc.

Weiters haftet die "ITandTEL" nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage der "ITandTEL" oder über eine Information durch die "ITandTEL" erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Die "ITandTEL" übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

7.2 Schutz des Internetzugangs

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von "ITandTEL" zu vertreten ist. Darüber hinaus gehende Ansprüche bleiben durch die vorstehende Bedingung unberührt.

7.3 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für die "ITandTEL" oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.

Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für die "ITandTEL" oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist die ITandTEL zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). Die "ITandTEL" wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Die "ITandTEL" wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

7.4 Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der "ITandTEL" die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Der Kunde verpflichtet sich, die "ITandTEL" vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird die "ITandTEL" in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens der "ITandTEL" – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

7.5 Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen

Der Kunde ist verpflichtet, die "ITandTEL" von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um der "ITandTEL" die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt die "ITandTEL" für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

7.6 Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die von "ITandTEL" aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht die "ITandTEL" prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Die "ITandTEL" weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von der "ITandTEL" aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. Die "ITandTEL" weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der "ITandTEL".

Die Haftung der "ITandTEL" für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung der "ITandTEL" für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

7.7 Haftungsausschluss der "ITandTEL" bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von "ITandTEL" für andere Kunden der "ITandTEL" gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet die "ITandTEL" (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at - qualifiziert ist.

8. Zustimmung des Verfügungsberechtigten

Der Kunde hat für alle Liegenschaften, Gebäude und Räume, die für die Endpunkte von Datenverbindungen oder für Netzdienstgeräte in Anspruch genommen werden müssen, die Zustimmung des Verfügungsberechtigten auf eigene Kosten, vor Vertragsabschluß mit der "ITandTEL" einzuholen, wonach dieser mit der Anbringung aller Einrichtungen samt Zubehör, die zur Herstellung, Instandhaltung und Erweiterung von Datenverbindungen oder Netzdienstgeräten auf der Liegenschaft sowie in oder an den darauf befindlichen Gebäuden und zur Einführung und Durchführung von Leitungen erforderlich sind, einverstanden ist, soweit nicht die EWW AG vertragliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern (Besitzer, Verfügungsberechtigten) direkt geschlossen hat (z.B. durch Dienstbarkeitsverträge).

9. Weitere Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  • der "ITandTEL" die Installation der technischen Einrichtungen zu ermöglichen, auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Räume rechtzeitig bereitzustellen sowie diese während der Dauer des Vertrages in einem für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zustand zu halten;

  • dem Personal der "ITandTEL", ihren Vertragspartnern sowie Dritten im Auftrag der "ITandTEL" zum Zweck von Design, Installation, Betrieb, Entstörung und Wartung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen technischen Einrichtungen uneingeschränkten Zugang zu den hierfür benötigten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zu gewähren;

  • die Aufwendungen für Ausbesserungsarbeiten, die in Räumen des Kunden oder an Gebäudeteilen durch die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Abtragung von für die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen benötigten Einrichtungen trotz sachgemäßer Durchführung der Arbeiten nötig werden, zu tragen;

  • die elektrische Energie entsprechend den geltenden Vorschriften und Normen in ausreichender Qualität und Leistung zur Verfügung zu stellen;

  • die überlassenen Dienstanschlüsse bzw. Datenverbindungen durch entsprechende Maßnahmen vor Beeinflussung durch Fremdspannungen zu bewahren;

  • der "ITandTEL" oder ihren Vertragspartnern für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderliche, auf Grund der örtlichen Gegebenheiten notwendige besondere Hilfs- und Schutzvorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

    Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.

    Der Kunde verpflichtet sich überhaupt die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für "ITandTEL" oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist

​​​​​​​10. Versicherungspflicht

  • Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen (sowohl Software als auch Hardware) in ausreichendem Maß durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu versichern und versichert zu halten, soweit die "ITandTEL" nicht eine eigene Versicherung für die von ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen abschließt. Der Kunde ist über Aufforderung der "ITandTEL" verpflichtet, den Nachweis der ausreichenden Versicherung zu erbringen. Sollte der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nachkommen, so ist die "ITandTEL" berechtigt, mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzulösen oder auf Kosten des Kunden eine entsprechende Versicherung abzuschließen, deren Kosten der Kunde zu tragen hat.        

11. Anschaltung von Endgeräten

Der Kunde darf an den Endpunkten der Anschlüsse für Telekommunikationsdienstleistungen nur die von "ITandTEL" zur Verfügung gestellten (technischen) Einrichtungen anschalten und betreiben.

12. Sperre von Telekommunikationsdienstleistungen

Die "ITandTEL" ist berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen oder abzuschalten, wenn Bestimmungen oder sonstige wesentliche vertragliche Pflichten durch den Kunden verletzt wurden oder Umstände vorliegen, welche die Leistungserbringung für "ITandTEL" unzumutbar machen, insbesondere bei Beeinträchtigung des Betriebes anderer Telekommunikationsdienstleistungen der "ITandTEL", der ihrer Vertragspartner durch Einrichtungen oder Handlungen des Kunden, wenn mit Hilfe der Telekommunikationsdienstleistungen der "ITandTEL" durch den Kunden eine strafgesetzwidrige Handlung verwirklicht wird, weiters bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist sowie wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder sonst Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegt. Eine Sperre entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung der (fixen) Gebühren für die Telekommunikationsdienstleistung bis zum Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragsdauer bzw. bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin.

"ITandTEL" wird den Kunden vorweg von der beabsichtigten Sperre in Kenntnis setzen, sofern nicht Gefahr in Verzug ist.

Unabhängig von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens kann "ITandTEL" einen Teilnehmer dazu auffordern, störende oder nicht zugelassene Endeinrichtungen unverzüglich vom Netzanschluss zu entfernen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann "ITandTEL" den Anschluss vom Netz oder Dienste abtrennen.

13. Vertragsauflösung vor Anschlussherstellung

13.1 Annahmeverzug des Kunden

Kann die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistung aus seitens des Kunden zu vertretenden Gründen nicht bewerkstelligt werden, so ist die "ITandTEL" zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Stornierung der Bestellung von damit in Zusammenhang stehenden Leistungen berechtigt, wenn der Kunde eine von der "ITandTEL" gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. In diesem Fall sind der "ITandTEL" durch den Kunden die nachgewiesenen unmittelbaren Aufwendungen für die Leistungserbringung zu ersetzen.

13.2 Verzug "ITandTEL"

Ist die "ITandTEL" mit der Anschlussherstellung im Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Stornierung der Bestellung von damit in Zusammenhang stehenden Leistungen berechtigt, wenn die "ITandTEL" eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Dem Kunden sind durch die "ITandTEL" die im Hinblick auf die erwartete Leistungserbringung durch die "ITandTEL" getätigten nachgewiesenen unmittelbaren Aufwendungen zu ersetzen.

13.3 Rücktritt vom Vertrag

Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden sind der "ITandTEL" die nachgewiesenen unmittelbaren Aufwendungen für die Leistungserbringung zu ersetzen. Im Falle eines unberechtigten Rücktritts vom Vertrag durch die "ITandTEL" sind dem Kunden die nachgewiesenen unmittelbaren, im Hinblick auf die erwartete Leistungserbringung durch die "ITandTEL" getätigten Aufwendungen zu ersetzen.

14. Vertragsdauer/Vertragsauflösung nach Anschlussherstellung

14.1 Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.

Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

14.1.1 Ordentliche Kündigung

Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen können für einzeln vertraglich vereinbarte Dienstleistungen oder zur Gänze – sofern nicht anders vereinbart - wie folgt gekündigt werden:

Die Kündigung durch den Kunden kann jeweils zum Letzten eines Monats erfolgen. Ergibt sich durch die Kündigung eine, gegenüber der jeweils vereinbarten Mindestvertragsdauer kürzere Betriebszeit, behält die "ITandTEL" sich vor, dem Kunden 50 % der aushaftenden fixen Gebühren in Rechnung zu stellen.

Die Kündigung durch die "ITandTEL" kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Letzten eines Monats erfolgen.

14.1.2 Fristlose Auflösung wegen Zahlungsverzug oder sonstigem wichtigen Grund

Ist der Kunde länger als drei Monate mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, oder verletzt der Kunde gröblich oder wiederholt sonstige wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere solche, welche die Funktionsfähigkeit der Übertragungsnetze der "ITandTEL" oder ihrer Vertragspartner beeinträchtigen, so kann die "ITandTEL" das Vertragsverhältnis fristlos auflösen.

14.1.3 Fristlose Auflösung wegen Zahlungsunfähigkeit

Wird der Kunde zahlungsunfähig, so kann die "ITandTEL" das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen.

14.1.4 Eröffnung des Konkurses

ITandTEL ist bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem Grund aufzulösen, sofern nicht binnen einer von ITandTEL festgesetzten Frist entsprechende Sicherheiten beigebracht oder Vorauszahlungen geleistet werden.

14.1.5 Tod des Kunden

Mit dem Tod des Kunden endet das Vertragsverhältnis. Die Rechtsnachfolger des Kunden sind verpflichtet, den Tod des Kunden unverzüglich der "ITandTEL" zu melden. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Kunden bis zur Kenntnis des Todes durch die "ITandTEL“ angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen, Nachlass und Erben.

14.2 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch der "ITandTEL" auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit € 30,00 vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der "ITandTEL" bleiben vorbehalten.

Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen der "ITandTEL" gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die "ITandTEL" zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. diesen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen berechtigen würden.

15. Anzeige der Rufnummer

Dem anrufenden Benutzer wird die Möglichkeit eingeräumt, die Anzeige für jeden Anruf einzeln, selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken; diese Möglichkeit steht anschlussbezogen zur Verfügung.

Dem angerufenen Teilnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Wird die Rufnummer bereits vor der Herstellung der Verbindung angezeigt, so wird dem angerufenen Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbständig und entgeltfrei abzuweisen.

Dem angerufenen Teilnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, die Anzeige seiner Rufnummer beim Anrufer selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken.

16. Streitbeilegung

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2021) der Regulierungsbehörde vorlegen.

Die "ITandTEL" ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

17. Einheitliche Europäische Notrufnummer

Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Wohnort / Sitz der Verwaltung des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis (einschließlich aller damit zusammenhängenden Auswirkungen) ist das sachlich zuständige Gericht in Wels. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

19. Anwendung Österreichischen Rechts

Das Vertragsverhältnis samt den zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt österreichischem Recht sofern rechtliche Bestimmungen nicht zwingender Natur sind und zwar ohne seine Verweisungsnormen auf fremdes Recht sowie sonstiger durch internationale Übereinkommen anwendbare Regelungen. Ebenso unterliegt die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischem Recht.

Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

20. Übergabe

"ITandTEL" sorgt für eine fachgerechte Übergabeprüfung der Dienstleistungsqualität. Soweit "ITandTEL" ein Abnahmeprotokoll erstellt, ist dieses Abnahmeprotokoll vom Kunden schriftlich zu bestätigen.

21. Aufstellungsort der Endeinrichtungen

21.1 Aufstellung in Gebäuden

Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, wird die Montage der Endeinrichtung in größtmöglicher Nähe des Übergabepunktes angestrebt. Die Gesamtlänge der Übergabeleistung ist von der Art des Services abhängig und sollte nicht überschritten werden. Die für die Aufstellung der Endeinrichtungen vorgesehenen Räume müssen den vertraglich festgelegten Bedingungen für den Betrieb von elektronischen Einrichtungen entsprechen.

Entsprechende Stromversorgung und ein Erdanschluss sind vom Kunden bereitzustellen.

21.2 Aufstellung im Freien

Bei einer Aufstellung im Freien ist ein klimatisierter, versperrbarer, wetterfester Kasten auf Kosten des Kunden zum Einbau der Endgeräte zu installieren. Der Kunde ist verpflichtet einen Erdungsanschluss bis zum Übergabekasten auf seine Kosten herzustellen.

22. Stromversorgung einer Leitungsendeinrichtung

Für die Stromversorgung einer Leitungsendeinrichtung ist nach Möglichkeit eine unterbrechungsfreie Stromversorgung anzustreben, da dadurch eine Erhöhung der Betriebssicherheit erreicht wird. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Versorgung über Netz oder Fernspeisung.

23. Verwendung von Leitungen Dritter durch den Kunden

Ist eine Datenverbindung nicht in voller Länge von der "ITandTEL" herstellbar, so kann vom Kunden für das Teilstück, welches von der "ITandTEL" nicht bereitgestellt werden kann, eine von Dritten überlassene, technisch geeignete Datenverbindung genutzt werden. Es obliegt dem Kunden, alle dafür notwendigen rechtlichen Vereinbarungen sowie wirtschaftliche Verpflichtungen, die den Betrieb der Datenverbindung sichern, zu übernehmen. Dieser Abschnitt der Datenverbindung ist nicht im Verantwortungsbereich der "ITandTEL".

24. Inbetriebnahme

24.1 Übergabe an den Kunden

Soweit "ITandTEL" vor Übergabe der Telekommunikationsdienstleistungen an den Kunden oder einer ihrer Vertragspartner in Zusammenarbeit mit dem Kunden eine Abnahmeprüfung durchführt, ist die Überprüfung der vereinbarten Dienstleistung angepasst und wird in einem entsprechendem Messprotokoll dokumentiert und ist vom Kunden zu bestätigen.

25. Entstörungskonzept

25.1 Ablaufdefinition im Fehlerfall

Die "ITandTEL" betreibt für den Kunden geeignete Überwachungseinrichtungen, die zu einer frühzeitigen Erkennung auftretender Schäden oder Mängel beitragen.

25.2 Störungseingrenzung

Der Kunde ist der "ITandTEL" verpflichtet bei der Lokalisierung des Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

25.3 Veranlasste, nicht erforderliche Störungsbehebungen

Wird die "ITandTEL" zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine unmittelbare Störung der Telekommunikationsdienstleistung vorliegt, so werden die der "ITandTEL" hierdurch entstandenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt. Die hierfür zur Anwendung gelangenden Sätze für Arbeitszeiten, Wegzeiten, etc. werden auf Verlangen jederzeit an den Kunden bekanntgegeben.

26. Entgelt

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und ohne allfällige Gebühren. Gültig sind und in Rechnung gestellt werden für Telekommunikationsdienstleistungen die Preise des Offerts oder Bestellformulars und der Anzahl der Dienstleistungen des Abnahmeprotokolls.

Die "ITandTEL" behält sich vor, ihre Preise zu ändern. In einem solchen Falle wird der Kunde von der "ITandTEL" spätestens ein Monat vor Eintritt der Preisänderung verständigt. Das Kündigungsrecht nach § 25 Abs. 3 TKG 2021 bleibt hievon unberührt.
Sonstige Leistungen (Sonderleistungen) werden nach tatsächlichen Kosten verrechnet. Die Preise dafür sind jeweils im Einzelnen und im Voraus zu vereinbaren.

Sämtliche Gebühren, Steuern, Verkehrssteuern und sonstige von Körperschaften öffentlichen Rechts vorgeschriebenen Entgelte, Gebühren, etc. die im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnis stehen, sind vom Kunden zu tragen. Dies auch dann, wenn allfällige Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt fällig oder vorgeschrieben werden.

27. Zahlungsmodalitäten

27.1 Abrechnung

Die Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den AGB nichts anderes ergibt bzw. nichts anderes (bei Unternehmen: schriftlich) vereinbart ist.

Rechnungen für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen und für Sonderleistungen in Zusammenhang mit den Telekommunikationsdienstleistungen sind binnen 21 Tagen ohne Abzug fällig. Allfällige Skontoregelungen gelten nicht für Verbrauchsgebühren, Telefongebühren, etc.

Die "ITandTEL" ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (inklusive der Kosten rechtsanwaltlicher Mahnschreiben oder eines Inkassoinstituts nach den Bestimmungen der VO betreffend Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (BGBl. Nr. 141/1996 i.d.g.F. sowie Verzugszinsen in der Höhe von 1 % p.a. über dem EURIBOR (12 Monate) ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber "ITandTEL" und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von "ITandTEL" nicht anerkannter oder gerichtlich festgestellter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes, sind ausgeschlossen.

27.2 Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum (zuzüglich 5 Tagen) zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Die "ITandTEL" wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Sollten sich nach einer Prüfung durch die "ITandTEL" die Einwendungen des Kunden aus Sicht der "ITandTEL" als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme der "ITandTEL" bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.

Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme der "ITandTEL", bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Die "ITandTEL" wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

27.3 Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

28. Datenschutz, Geheimhaltung

Siehe Datenschutzerklärung eww ag

29. Datensicherheit - Allgemeine Bestimmungen

"ITandTEL" hat alle technischen, möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.

Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei "ITandTEL" gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet "ITandTEL" dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

30. Besondere Bestimmungen zum Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

30.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist,

sind auf Kundenverträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (Fernabsatzverträge), die Bestimmungen des KSchG anzuwenden.

30.2 Der Verbraucher kann

von einem im Fernabsatz geschlossenen Kundenvertrag oder einer im Fernabsatz angegebenen Vertragserklärung binnen Frist zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt

30.2.1 bei Verträgen über die Erbringung

von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses;

30.2.2 bei Verträgen über die Lieferung

von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher.

30.2.3 Für die Wirksamkeit des Rücktritts

(31.2) genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.