ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für den Geschäftsbereich ITandTEL der eww ag, Stelzhamerstrasse 27, 4600 Wels im Folgenden ITandTEL (Stand: September 2023)


​​​​​​​1. Begriffsbestimmungen

AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auftragsbestätigung: bezeichnet die ausdrückliche schriftliche oder elektronische Annahme der Bestellung des Kunden durch ITandTEL.

Bereitstellungstermin: jener Zeitpunkt, zu dem der Kunde die ihm obliegenden technischen und/oder sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat.

Datenschutzgesetz (DSG): bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) 2016/679 und das Datenschutzgesetz (DSG), BGBl. I 165/1999 vom 17.08.1999 in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Leistungen ITandTEL: ITandTEL erbringt Lieferungen und Dienstleistungen gemäß https://www.eww.at/business/itandtel/produktuebersicht, insbesondere bündelt sie modernste Kommunikationstechnologien zu umfassenden IT-Dienstleistungen und bietet individuelle Gesamtkonzepte. Der Leistungsumfang erstreckt sich von Standortvernetzungen über Glasfaser Internet, Server-Housing & Server-Hosting, Cloud Technologien, Backup-Lösungen, Security- Lösungen, bis hin zu E-Mail-Diensten.

Kunde: ist eine natürliche oder juristische Person, welche mit der ITandTEL einen Vertrag/Auftrag abzuschließen beabsichtigt oder abgeschlossen hat.

Mindestvertragsdauer: Der Kunde verzichtet bis zum Ablauf der im Vertrag / Auftrag / Auftragsbestätigung festgelegten Mindestvertragsdauer (Bindefrist) auf die ordentliche Kündigung des Vertrages.

Lieferungen und Dienstleistungen: alle Lieferungen und Dienstleistungen aus dem jeweils aktuell gültigen ITandTEL-Portfolio (https://www.eww.at/business/itandtel/produktuebersicht), die ITandTEL gegenüber ihren Kunden erbringt, inklusive der Überlassung von Datenverbindungen und Hardware.

Telekommunikationsgesetz (TKG): bezeichnet das Telekommunikationsgesetz 2021, BGBl. I. 190/2021 vom 28.10.2021 in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Vertrag / Auftrag: bezeichnet den zwischen ITandTEL und dem Kunden mittels Bestellung und Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden abgeschlossenen Nutzungsvertrag über Lieferungen und Dienstleistungen.

Verbraucher: Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, sohin jemand für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört,

Vertragsparteien: Sind der Kunde und ITandTEL.

Vertragspartner: Von ITandTEL für die Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen bzw deren Wartung eingesetzte Dritte.
 

2. Allgemeine Bestimmungen

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ITandTEL im Auftrag oder auf Grund der Bestellung gegenüber dem Kunden erbringt.

Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt folgender Vertragsbestandteile in der jeweils aktuellen Fassung:

  • Das vom Kunden unterfertigte Angebot, einschließlich allfälliger nachträglicher Individualvereinbarungen
  • die Auftragsbestätigung von ITandTEL,
  • die für die jeweilige Lieferung und Dienstleistung gültige Preisinformation,
  • diese AGB in der jeweils gültigen Fassung,

Die Vertragsbestandteile ergänzen einander. Bei Widersprüchen gelten die vorstehend aufgezählten Vertragsbestandteile in absteigender Reihenfolge, wobei die jeweils zuerst genannte Regelung der später genannten Regelung vorgeht.

ITandTEL akzeptiert Änderungen am Angebot und anderen vertragsrelevanten Unterlagen durch den Kunden oder durch nicht von ITandTEL beauftragte Personen nur dann, wenn die Änderungen in der Auftragsbestätigung der ITandTEL ausdrücklich bestätigt werden.

Für Verträge mit Unternehmern gilt: In Katalogen, Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind für Kunden nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde; dies gilt nicht für Verbraucher.

Für Verträge mit Unternehmern gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich ITandTEL diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat oder schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt hat. Selbst wenn im Rahmen der Korrespondenz auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das solche Vertragsbedingungen enthält oder darauf verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Vertragsbedingungen. Ebenso wenig gelten Vertragserfüllungshandlungen von ITandTEL als Zustimmung.

Die AGB der ITandTEL gelten auch für künftige Geschäfte und/oder ergänzende Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals auf die AGBs Bezug genommen werden sollte. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage der "ITandTEL" unter: agb.itandtel.at kundgemacht oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
 

3. Auftragsgrundlagen

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und ITandTEL ist die Realisierbarkeit der jeweiligen Lieferungen und Dienstleistungen beim Kunden.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn ein Angebot wird ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet.

Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestellung (Angebot) des Kunden und schriftlicher Annahme durch ITandTEL zustande. Die Annahme durch ITandTEL erfolgt entweder durch die Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzicht u. Ä. gilt in allen Fällen, wo keine Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats, in dem mit der Leistungserbringung begonnen wurde bzw die Lieferung an den Kunden erfolgt ist.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, für Verbraucher gelten die Einschränkungen des KSchG. Allfällige Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der ITandTEL, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dies gilt auch für die entgeltliche/unentgeltliche Weitergabe der Lieferungen und Dienstleistungen durch den Kunden bzw deren Nutzung durch Dritte.

ITandTEL ist ermächtigt, ihre Rechte und Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Lieferungen und Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an andere Gesellschaften der ITandTEL oder deren Rechtsnachfolger oder Dritte, mit für den Übergeber schuldbefreiender Wirkung, zu übertragen, wobei der Übergeber den Kunden von der Vertragsübernahme vorab schriftlich verständigen wird.

ITandTEL steht es frei, die konkrete Ausführung bzw. Leistungserbringung an allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.
 

4. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB, allfälliger Individualvereinbarungen oder der Leistungs-/Produktbeschreibungen können einseitig von ITandTEL vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Homepage unter https:/agb.itandtel.at​​​​​​​ abrufbar. Über ausdrücklichen Wunsch des Kunden können die AGBs auch übermittelt/zugesandt werden. Änderungen der AGB sind Verbrauchern iSd KSchG gegenüber nur zulässig, wenn die Änderungen dem Verbraucher zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.

ITandTEL behält sich bei Änderungen der für ihre Kalkulation relevanten Kosten (zB Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Leitungskosten, Lizenzen, etc) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor. Bei Verbrauchern iSd KSchG darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgebliche Umstand nicht vom Willen der ITandTEL abhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderungen oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgelts beeinflussen.

Sofern und soweit der Kunde durch die Änderungen ausschließlich begünstigt wird, können diese Änderungen durch ITandTEL ab dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden.

Sind diese Änderungen jedoch nicht ausschließlich zu Gunsten des Kunden, hat eine Kundmachung der Änderungen durch ITandTEL dem Kunden gegenüber mindestens drei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen zu erfolgen. Diesbezüglich wird ITandTEL den Kunden mindestens drei Monat vor Inkrafttreten der Änderung diese auf einer periodisch erstellten Rechnung gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer dreimonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. In diesem Zusammenhang steht dem Kunden bis zum Inkrafttreten der Änderungen das Recht zu den Vertrag kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Sofern und soweit der Kunde jedoch nicht kündigt, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen durch ITandTEL hingewiesen.
 

5. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den sich hierauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
 

6. Leistungsfristen und Termine

Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden. Die Bereitstellung der Lieferung und Dienstleistung erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular und/oder Auftragsbestätigung und/oder im abgeschlossenen Vertrag nicht anders vereinbart wurde, innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsannahme bzw. 4 Wochen nach dem Bereitstellungstermin. Jedenfalls ist Schadenersatz für zeitliche Überschreitungen ausgeschlossen.

Die ITandTEL ist ermächtigt, bei Unternehmergeschäften ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird der Kunde hievon vorab schriftlich verständigt; dies gilt nicht für Verbraucher.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ITandTEL.
 

7. Vorübergehende Unterbrechung nach Anschlussherstellung

Die ITandTEL betreibt für den Kunden geeignete Überwachungseinrichtungen, die zu einer frühzeitigen Erkennung auftretender Schäden oder Mängel beitragen.

Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig ist, ist die ITandTEL berechtigt, Leistungen vorübergehend, nicht zu erbringen. Sofern die vertraglich vereinbarten durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeiten eingehalten werden, haftet ITandTEL für solche Unterbrechungen der Leistungen, insbesondere für kurze Betriebsstörungen, nicht. Im Fall einer Nichteinhaltung dieser Verfügbarkeitszeiten gelten die diesbezüglichen vertraglich vereinbarten Bestimmungen. Soweit dies vorhersehbar und planbar ist, wird die ITandTEL den Kunden umgehend, mindestens jedoch zwei Wochen vorher, über Zeitpunkt und Dauer einer Unterbrechung oder Betriebsunfähigkeit verständigen. Derartige planbare Leistungsunterbrechungen finden nach Möglichkeit in den bei Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbarten Wartungsfenstern statt.

ITandTEL behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und/oder auf Gründen beruhen, die vom Willen der ITandTEL unabhängig sind.

ITandTEL übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen, die nicht im Einflussbereich von ITandTEL liegen (zB: Netzausfälle in Bereich von Drittbetreibern oder Beschädigungen durch Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen der ITandTEL sind oder Störungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen).

Die ITandTEL hat jede Unterbrechung, Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ohne schuldhafte Verzögerung bzw. möglichst rasch zu beheben.
 

8. Wartung und Instandhaltung

Der Kunde hat Störungen, Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit den Lieferungen und Dienstleistungen unverzüglich der ITandTEL unter der angegebenen Meldestelle (Tel: +43 7242 9000-7111) zu melden und die Entstörung umgehend zu ermöglichen, wobei insbesondere auf Verlangen seitens der ITandTEL und deren Vertragspartnern der Zutritt zu den von ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen ermöglicht werden muss. Der Kunde hat ITandTEL und Dritten bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Wird ITandTEL bzw. Dritte, die der Sphäre der ITandTEL zuzuordnen sind, zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde jeden der ITandTEL oder dem Dritten, der der Sphäre der ITandTEL zuzuordnen ist, dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Die Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Störungsbehebung der Infrastruktur zur Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen und der einzelnen Geräte erfolgt in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Kunden.

Wartungsarbeiten an der Infrastruktur zur Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen  und der einzelnen Geräte erfolgen jeweils am ersten Wochenende des jeweiligen Jahresquartals am Freitag und/oder am Samstag jeweils in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr früh.
In diesem Zeitraum ist die Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen  und der Betrieb der dem Kunden überlassenen Geräte nicht oder teilweise nur in eingeschränktem Ausmaß möglich. ITandTEL haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nicht, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Notfallwartungen können jederzeit durchgeführt werden. Notfallwartungen sind erforderlich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen besteht und ein Zeitverzug durch eine Wartungsankündigung die Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen gefährden würde.
 

9. Haftung / Haftungsausschluss

9.1. Allgemeines

Neben den im Telekommunikationsgesetz bestehenden Haftungsbeschränkungen gelten die nachstehenden Bestimmungen:

ITandTEL haftet gegenüber Unternehmern für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden). Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – zur Gänze ausgeschlossen, gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchGsind, ist die Haftung auf die Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Außer bei Verbrauchern iSd KSchG ist Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen ITandTEL innerhalb von 14 Tagen ab Erkennbarkeit des Mangels, diesen schriftlich detailliert und konkretisiert ITandTEL mitzuteilen/offenzulegen.

Den Kunden treffen Schutz- und Sorgfaltspflichten bezüglich Einrichtungen der ITandTEL und /oder deren Vertragspartnern.

Der Kunde hat die von ITandTEL oder durch von ihr beauftragte Dritte überlassenen Einrichtungen und Lieferungen und Dienstleistungen bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde haftet ITandTEL für Schäden, die ITandTEL durch Verlust, Beschädigung ihrer Einrichtungen, insbesondere Datenmissbrauch, oder Überlassung der Einrichtungen an Dritte entstehen. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Kunde und/oder der Dritte, je nach den Umständen des Falles, gebotene Sorgfalt beachtet haben.

ITandTEL haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden, oder durch die Netzdienste dem Kunden oder Dritten zugänglich werden.

Die ITandTEL haftet für von ihren Mitarbeitern oder Mitarbeitern ihrer Vertragspartner verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, welche durch Arbeiten zur Herstellung, Wartung, Instandhaltung, Änderung der Lieferung und Dienstleistung entstanden sind. Die ITandTEL haftet in keinem Fall für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenzerstörung und Schäden aus Ersatzansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie im Fall höherer Gewalt.

Die Haftung der ITandTEL ist – ausgenommen Personenschäden – jedenfalls mit dem Dreifachen der vom Kunden zu leistenden fixen Jahresgebühren beschränkt.

ITandTEL haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

ITandTEL haftet nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter - soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen sind - höherer Gewalt oder Einwirkungen durch von Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind.
 

9.2. Dienstequalität

Die ITandTEL trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGBs.
 

9.3. Haftungsausschluss der ITandTEL hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste, Unzustellbarkeit von E-Mails

ITandTEL betreibt ihre Lieferungen und Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die Lieferungen und Dienstleistungen richten sich nach der branchenüblichen Verfügbarkeit. ITandTEL wird alle Anstrengungen unternehmen, damit der Kunde seine Lieferungen und Dienstleistungen konstant und in der vereinbarten Qualität nutzen kann. Der Kunde ist in Kenntnis, dass aus technischen Gründen es jedoch nicht möglich ist, dass die Lieferungen und Dienstleistungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails/Datenpakete auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von ITandTEL oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. ITandTEL übernimmt hierfür keinerlei Haftung, sofern und soweit ITandTEL nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die sonstigen Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen bleiben unberührt.

IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der technischen Rahmenbedingungen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Die ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davon abhängigen ITandTEL-Dienste kann daher nicht zugesichert werden.

Die ITandTEL behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen der ITandTEL unabhängig sind.

Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technische Änderungen der Lieferungen und Dienstleistungen  bzw deren Hardware, oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Lieferungen und Dienstleistungen  kommen. ITandTEL haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen bleiben unberührt.

Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. ITandTEL übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern iSd KSchG gilt dies nur, wenn der Datenverlust von ITandTEL nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
 

9.4. Haftungsausschluss der ITandTEL hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc.

Weiters haftet ITandTEL nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) von Dritten, die von ITandTEL zugstellt werden, sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage der ITandTEL oder über eine Information durch ITandTEL erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, „Trojanern“, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). ITandTEL übernimmt für Schäden in diesem Zusammenhang keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Verbrauchern iSd KSchG gilt dies nur, wenn ITandTEL nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
 

9.5. Haftungssauschluss bei Pflichtverstößen des Kunden / Pflichten des Kunden

     ITandTEL haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Bestellformulars samt Auftragsbestätigung und/oder Vertrages, insbesondere deren Bestandteile (zB diese AGBs, sonstige schriftliche Vereinbarungen) oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
 

9.5.1. Schutz des Internetzugangs

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen und hälft ITandTEL bei Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

Zudem verpflichtet sich der Kunde, die Nutzung der Lieferungen und Dienstleistungen ausschließlich auf seinen Bereich (Haushalt, Grundstück, Geschäftsbereich) zu beschränken. Sofern und soweit im Bereich es Kunden ein Gerät verwendet wird, durch das eine Verbreitung außerhalb des Bereichs des Kunden möglich wird (zB WLAN), obliegt dem Kunden die Sicherung des Zugriffs. In diesem Zusammenhang sichert der Kunde ausdrücklich zu, die Anschaltung eines kundenseitig betriebenen Servers zu unterlassen.

Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von ITandTEL zu vertreten ist. Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche der ITandTEL bleiben unberührt.
 

9.5.2. Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass diese zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für ITandTEL oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.

Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für ITandTEL oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist ITandTEL zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). ITandTEL wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden und wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich schriftlich (Email ausreichend) informieren.
 

9.5.3. Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber ITandTEL die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, ITandTEL vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird ITandTEL in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens der ITandTEL – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

Der Kunde ist zudem verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß § 31 TKG 2021:

  • jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und
  • jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer
  • jede Verletzung der nach dem TKG 2021 und den internationalen Verträgen bestehenden Geheimhaltungspflichten und
  • jede Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck einer Funkanlage entspricht.

Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie zB dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.
 

9.5.4. Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen

Der Kunde ist verpflichtet, ITandTEL von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um ITandTEL die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt ITandTEL für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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9.6. Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die von ITandTEL aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht ITandTEL prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. ITandTEL weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann.

Es wird daher die Haftung von der ITandTEL aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. ITandTEL weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration durch den Kunden ohne Einverständnis der ITandTEL. Bei Verbrauchergeschäften iSd KSchG gilt: Die Haftung der ITandTEL für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
 

9.7. Haftungsausschluss bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von ITandTEL für andere Kunden der ITandTEL gespeicherte Information in seinen Rechten verletzt wurde, haftet ITandTEL (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn sie keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at).
 

9.8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden, die aus der Nichteinhaltung von Verpflichtungen gegenüber der ITandTEL und/oder durch Eingriffe des Kunden, sowie vom Kunden beauftragten Dritten, der ITandTEL an den für den Kunden bereitgestellten Lieferungen und Dienstleistungen und technischen Einrichtungen entstehen. Bei Verträgen mit inkludierter Gerätenutzung hat der Kunde im Falle eines Verlustes, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der von ITandTEL zur Verfügung gestellten Endgeräte/Hardware vollen Ersatz zu leisten.
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10. Ausschluss der Aktualisierungspflicht / Pflicht zur aktuellsten verfügbaren Version

ITandTEL ist nicht dazu verpflichtet, dem Kunden die neueste bei Vertragsabschluss verfügbare Version einer digitalen Leistung zur Verfügung zu stellen ITandTEL ist nicht dazu verpflichtet, dem Kunden Aktualisierungen für digitale Leistungen und Waren mit digitalem Inhalt zur Verfügung zu stellen. Bei Verbrauchern iSd KSchG trifft dies nur dann zu, wenn der Verbraucher bei Vertragsabschluss einer Abweichung von der Aktualisierungspflicht gemäß § 7 Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) ausdrücklich und gesondert zugestimmt hat, nachdem er von dieser Abweichung eigens in Kenntnis gesetzt worden ist.
 

11. Hardware

Sofern und soweit von ITandTEL dem Kunden Hardware geliefert und bereitgestellt wird, verbleibt diese – soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde – im Eigentum der ITandTEL. Der Betrieb dieser Hardware darf ausschließlich für die von ITandTEL angebotenen Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen.

Der Kunde verpflichtet sich, mit der von ITandTEL gelieferten Hardware ausschließlich die Lieferungen und Dienstleistungen von ITandTEL in Anspruch zu nehmen. ITandTEL behält sich das Recht vor, die für die Nutzung ihrer Dienste vergebene Hardware jederzeit zum Zwecke des Eintausches gegen entsprechend aktualisierte oder für den Kunden angepasste Hardware einzuziehen.
 

12. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern iSd KSchG beträgt zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate.

ITandTEL wird nach eigenem Ermessen gewährleistungspflichtige Mängel entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Preisminderung ist jedenfalls ausgeschlossen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, dass der Kunde den entdeckten Mangel binnen 14 Werktagen schriftlich und detailliert gegenüber der ITandTEL angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbauchern iSd KSchG.

ITandTEL übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Mängel, die aus nicht von ITandTEL angeordneter Montage / Installation, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen durch den Kunden oder von diesem eingesetzten Dritten, Beanspruchung über den der ITandTEL angegebenen Leistungsrahmen, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch den Kunden oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten entstehen. Dies gilt auch für Mängel, die auf vom Kunden gestelltes Material zurückzuführen sind. Weiters haftet ITandTEL nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind und/oder die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
 

13. Zustimmung des Verfügungsberechtigten

Der Kunde hat für alle Liegenschaften, Gebäude und Räume, die für die Endpunkte von Datenverbindungen oder für Netzdienstgeräte in Anspruch genommen werden müssen, die Zustimmung des Verfügungsberechtigten auf eigene Kosten, vor Vertragsabschluss mit ITandTEL einzuholen, wonach diese mit der Anbringung aller Einrichtungen samt Zubehör, die zur Herstellung, Instandhaltung und Erweiterung von Datenverbindungen oder Netzdienstgeräten auf der Liegenschaft sowie in oder an den darauf befindlichen Gebäuden und zur Einführung und Durchführung von Leitungen erforderlich sind, einverstanden ist, soweit nicht ITandTEL vertragliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern (Besitzer, Verfügungsberechtigten) direkt geschlossen hat (z.B. durch Dienstbarkeitsverträge).
 

14. Weitere Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • ITandTEL die Installation der technischen Einrichtungen zu ermöglichen, auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Räume rechtzeitig bereitzustellen sowie diese während der Dauer des Vertrages in einem für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zustand zu halten;
  • den Mitarbeitern der ITandTEL, ihren Vertragspartnern sowie Dritten, die im Auftrag der ITandTEL handeln, zum Zweck von Design, Installation, Betrieb, Entstörung und Wartung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen technischen Einrichtungen uneingeschränkten Zugang zu den hierfür benötigten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zu gewähren;
  • die Aufwendungen für Ausbesserungsarbeiten, die in Räumen des Kunden oder an Gebäudeteilen durch die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Abtragung von für die Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen benötigten Einrichtungen trotz sachgemäßer Durchführung der Arbeiten nötig werden, zu tragen;
  • die elektrische Energie entsprechend den geltenden Vorschriften und Normen in ausreichender Qualität und Leistung zur Verfügung zu stellen;
  • die überlassenen Dienstanschlüsse bzw. Datenverbindungen durch entsprechende Maßnahmen vor Beeinflussung durch Fremdspannungen zu bewahren;
  • der ITandTEL oder ihren Vertragspartnern für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderliche, auf Grund der örtlichen Gegebenheiten notwendige besondere Hilfs- und Schutzvorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.

Der Kunde verpflichtet sich überhaupt die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für ITandTEL oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist.
 

15. Versicherungspflicht

Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen (sowohl Software als auch Hardware) in ausreichendem Maß durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu versichern und versichert zu halten, soweit ITandTEL nicht eine eigene Versicherung für die von ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen abschließt. Der Kunde ist über Aufforderung der ITandTEL verpflichtet, den Nachweis der ausreichenden Versicherung zu erbringen. Sollte der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nachkommen, so ist die ITandTEL berechtigt, mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzulösen oder auf Kosten des Kunden eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
 

16. Anschaltung von Endgeräten

Der Kunde darf an den Endpunkten der Anschlüsse für Lieferungen und Dienstleistungen nur die von ITandTEL zur Verfügung gestellten (technischen) Einrichtungen anschalten und betreiben.
 

17. Sperre von Lieferungen und Dienstleistungen

Die ITandTEL ist berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen oder abzuschalten, wenn wesentliche vertragliche Pflichten durch den Kunden verletzt wurden oder Umstände vorliegen, welche die Leistungserbringung für ITandTEL unzumutbar machen, insbesondere bei Beeinträchtigung des Betriebes anderer Lieferungen und Dienstleistungen  der ITandTEL, der ihrer Vertragspartner durch Einrichtungen oder Handlungen des Kunden, wenn mit Hilfe der Lieferungen und Dienstleistungen  ITandTEL durch den Kunden eine strafgesetzwidrige Handlung verwirklicht wird.

Weiters ist ITandTEL berechtigt die Leistungserbringung bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist (§ 143 TKG 2021) zu unterbrechen / abzuschalten oder zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung.

Eine Sperre entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung des Entgelts für die Lieferung und Dienstleistung bis zum Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragsdauer bzw. bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin.

ITandTEL wird den Kunden vorweg von der beabsichtigten Sperre schriftlich (Email ausreichend) in Kenntnis setzen, sofern nicht Gefahr in Verzug ist.

Unabhängig von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens kann ITandTEL einen Kunden dazu auffordern, störende oder nicht zugelassene Endeinrichtungen unverzüglich vom Netzanschluss zu entfernen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann ITandTEL den Anschluss vom Netz oder Dienste abtrennen.
 

18. Vertragsauflösung vor Anschlussherstellung

18.1. Annahmeverzug des Kunden

Kann die Bereitstellung der Lieferung und Dienstleistung aus seitens des Kunden zu vertretenden Gründen nicht bewerkstelligt werden, so ist die ITandTEL zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Stornierung der Bestellung von damit in Zusammenhang stehenden Leistungen berechtigt, wenn der Kunde eine von ITandTEL gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. In diesem Fall sind ITandTEL durch den Kunden die nachgewiesenen unmittelbaren Aufwendungen für die Leistungserbringung zu ersetzen.

18.2. Verzug „ITandTEL“

Ist die ITandTEL mit der Anschlussherstellung im Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Stornierung der Bestellung von damit in Zusammenhang stehenden Leistungen berechtigt, wenn die ITandTEL eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Dem Kunden sind durch ITandTEL die im Hinblick auf die erwartete Leistungserbringung durch ITandTEL getätigten nachgewiesenen unmittelbaren Aufwendungen zu ersetzen.

18.3. Rücktritt vom Vertrag

Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden sind der ITandTEL die nachgewiesenen unmittelbaren Aufwendungen für die Leistungserbringung zu ersetzen. Im Falle eines unberechtigten Rücktritts vom Vertrag durch die ITandTEL sind dem Kunden die nachgewiesenen unmittelbaren, im Hinblick auf die erwartete Leistungserbringung durch die ITandTEL getätigten Aufwendungen zu ersetzen.
 

19. Vertragsdauer/Vertragsauflösung nach Anschlussherstellung

19.1. Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Lieferungen und Dienstleistungen sind auf unbestimmte Zeit, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht gesondert eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.

Verbraucher iSd KSchG werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen.

Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern iSd KSchG steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragsdauer im Vertrag vereinbart, so ist der Kunde – sofern dem zwingendes Recht nicht entgegensteht – nicht berechtigt, den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer zu kündigen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung erbracht wurde, frühestens jedoch mit Abschluss des die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vertrages.
 

19.1.1. Ordentliche Kündigung der Vertragsparteien

Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen können für einzeln vertraglich vereinbarte Dienstleistungen oder zur Gänze – sofern nicht anders vereinbart - wie folgt gekündigt werden:

Die Kündigung durch den Kunden kann jeweils zum Letzten eines Monats erfolgen.

Für Verträge mit Klein- und Kleinstunternehmern gemäß § 4 Z 66 TKG, Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht gilt eine einmonatige Kündigungsfrist, sofern der Kunde nicht ausdrücklich auf das Recht einer einmonatigen Kündigungsfrist gemäß § 135 Abs 5 TKG 2021 verzichtet hat. Weiters gilt für diese: Ist der Kunde wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelprodukts gemäß § 136 Abs 2 TKG 2021 berechtigt, er darf den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.

Die Kündigung durch die ITandTEL kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Letzten eines Monats erfolgen.
 

19.1.2. Fristlose Auflösung wegen Zahlungsverzug oder sonstigem wichtigen Grund

Ist der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug so kann die ITandTEL das Vertragsverhältnis fristlos auflösen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen der Kunde gröblich oder wiederholt sonstige wesentliche vertragliche Pflichten verletzt, insbesondere solche, welche die Funktionsfähigkeit der Übertragungsnetze der ITandTEL oder ihrer Vertragspartner beeinträchtigen.
 

19.1.3. Fristlose Auflösung wegen Zahlungsunfähigkeit

Wird der Kunde zahlungsunfähig, so kann die ITandTEL das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen.
 

19.1.4. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermöge des Kunden

Sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet werden oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden, kann ITandTEL ihre Lieferungen und Dienstleistungen unterbrechen / sperren oder diese bis zur Erbringung einer entsprechenden Sicherheitsleistung einschränken. Di Bestimmungen der §§ 25a und 25b der Insolvenzordnung idgF bleiben davon unberührt.

Der Insolvenzverwalter kann den Vertrag fortführen, bis das Insolvenzverfahren rechtskräftig aufgehoben ist. Dafür hat dieser innerhalb von 7 Tagen ab Insolvenzeröffnung eine Sicherheit bzw Vorauszahlung zu leisten oder einen Antrag mit persönlicher Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche ab Insolvenzeröffnung zu stellen.

Wenn kein Insolvenzverwalter bestellt ist, kann der Kunde schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen – vorausgesetzt der Kunde leistet innerhalb der gleichen Frist eine Sicherheit oder Vorauszahlung. Lässt der Kunde oder der Insolvenzverwalter diese Frist ungenutzt verstreichen, geht ITandTEL davon aus, dass kein Interesse an der Fortführung des Vertragsverhältnisses besteht. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis. Dieses Kündigungsrecht ist gegenüber Verbrauchern iSd KSchG nicht wirksam.
 

19.1.5. Tod des Kunden

Mit dem Tod des Kunden endet das Vertragsverhältnis. Die Rechtsnachfolger des Kunden sind verpflichtet, den Tod des Kunden unverzüglich der ITandTEL zu melden. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Kunden bis zur Kenntnis des Todes durch die ITandTEL angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlass und Erben in gleichem Umfang wie der bisherige Kunde.
 

19.1.6. Fristlose Auflösung wegen sonstigem wichtigen Grund

Als weitere wichtige Gründe im Sinne obiger Ausführungen für die sofortige Vertragsauflösung durch ITandTEL gelten insbesondere:

  • der Verdacht des Missbrauchs der Lieferungen und Dienstleistungen,
  • ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen, sofern ein solcher Verstoß die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für ITandTEL unzumutbar macht,
  • gewerbliche Nutzung der Lieferungen und Dienstleistungen durch Privatkunden,
  • Verursachung eines Datentransfers, der die Sicherheit und Stabilität des Netzes gefährdet,
  • Spamming oder Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen, sofern diese nicht trotz schriftlicher Mahnung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen beendet/entfernt werden,
  • der Kunde zum Bereitstellungstermin die ihm obliegenden technischen und/oder sonstigen Voraussetzungen nicht geschaffen hat und dem trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist durch ITandTEL nicht unverzüglich nachkommt,
  • der Kunde trotz Aufforderung durch ITandTEL und Setzung einer angemessenen Nachfrist seine eingesetzten Geräte und/oder Einrichtungen nicht aktualisiert und damit eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder der Lieferungen und Dienstleistungen oder eine Gefährdung von Personen gegeben ist;
  • die technische Realisierung der mit dem Kunden vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen nicht möglich ist oder nur mit einem unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden ist, der weder ITandTEL noch dem Kunden zumutbar ist.

ITandTEL kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit der Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit der Dienstunterbrechung vorgehen.
 

19.2. Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, erfolgen, lassen den Anspruch der ITandTEL auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit € 30,00 vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der ITandTEL bleiben vorbehalten.

Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen der ITandTEL gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die ITandTEL zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. diesen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen berechtigen würden.
 

20. Streitbeilegung

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2021) der Regulierungsbehörde vorlegen.

Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Vertragsparteien ihre Meinung zum herangetragenen Fall mitzuteilen. ITandTEL ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zuerteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen.

Der Antrag bei der Schlichtungsstelle muss seitens des Kunden innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Stellungnahme von ITandTEL auf den Rechnungseinspruch oder die sonstige Beschwerde des Kunden eingebracht werden. Ein Schlichtungsverfahren ist nur dann möglich, wenn die Beschwerde im Zusammenhang mit einem Telekommunikationsdienst steht. Das für den Antrag erforderliche Verfahrensformular und nähere Informationen über den Ablauf, die Voraussetzungen und etwaigen Kosten des Streitbeilegungsverfahrens findet man unter http://www.rtr.at/schlichtungsstelle.
 

21. Einheitliche Europäische Notrufnummer

Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.
 

22. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Wohnort / Sitz der Verwaltung des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis (einschließlich aller damit zusammenhängenden Auswirkungen) ist das sachlich zuständige Gericht in Wels. Für Verbraucher iSd KSchG gilt § 14 KSchG.
 

23. Anwendung Österreichischen Rechts

Das Vertragsverhältnis sowie die AGBs unterliegen österreichischem Recht sofern rechtliche Bestimmungen nicht zwingender Natur sind und zwar ohne seine Verweisungsnormen auf fremdes Recht sowie sonstiger durch internationale Übereinkommen anwendbare Regelungen. Ebenso unterliegt die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischem Recht.

Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
 

24. Übergabe

ITandTEL sorgt für eine fachgerechte Übergabeprüfung der Dienstleistungsqualität. Soweit ITandTEL ein Abnahmeprotokoll erstellt, ist dieses Abnahmeprotokoll vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
 

25. Aufstellungsort der Endeinrichtungen

25.1. Aufstellung in Gebäuden

Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, wird die Montage der Endeinrichtung in größtmöglicher Nähe des Übergabepunktes angestrebt. Die Gesamtlänge der Übergabeleistung ist von der Art des Services abhängig und sollte nicht überschritten werden. Die für die Aufstellung der Endeinrichtungen vorgesehenen Räume müssen den vertraglich festgelegten Bedingungen für den Betrieb von elektronischen Einrichtungen entsprechen.

Entsprechende Stromversorgung und ein Erdanschluss sind vom Kunden bereitzustellen.
 

25.2. Aufstellung im Freien

Bei einer Aufstellung im Freien ist ein klimatisierter, versperrbarer, wetterfester Kasten auf Kosten des Kunden zum Einbau der Endgeräte zu installieren. Der Kunde ist verpflichtet einen Erdungsanschluss bis zum Übergabekasten auf seine Kosten herzustellen.
 

26. Stromversorgung einer Leitungsendeinrichtung

Für die Stromversorgung einer Leitungsendeinrichtung ist nach Möglichkeit eine unterbrechungsfreie Stromversorgung anzustreben, da dadurch eine Erhöhung der Betriebssicherheit erreicht wird. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Versorgung über Netz oder Fernspeisung.
 

27. Verwendung von Leitungen Dritter durch den Kunden

Ist eine Datenverbindung nicht in voller Länge von ITandTEL herstellbar, so kann vom Kunden für das Teilstück, welches von ITandTEL nicht bereitgestellt werden kann, eine von Dritten überlassene, technisch geeignete Datenverbindung genutzt werden. Es obliegt dem Kunden, alle dafür notwendigen rechtlichen Vereinbarungen sowie wirtschaftliche Verpflichtungen, die den Betrieb der Datenverbindung sichern, zu übernehmen. Dieser Abschnitt der Datenverbindung ist nicht im Verantwortungsbereich der ITandTEL.
 

28. Inbetriebnahme

28.1. Übergabe an den Kunden

Soweit ITandTEL vor Übergabe der Lieferungen und Dienstleistungen an den Kunden oder einer ihrer Vertragspartner in Zusammenarbeit mit dem Kunden eine Abnahmeprüfung durchführt, ist die Überprüfung der vereinbarten Lieferung und Dienstleistung angepasst und wird in einem entsprechendem Messprotokoll dokumentiert und ist vom Kunden zu bestätigen.
 

29. Entgelt

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und ohne allfällige Gebühren. Gültig sind und in Rechnung gestellt werden für Lieferungen und Dienstleistungen die Preise des Bestellformulars samt Auftragsbestätigung oder des Vertrages.

Die ITandTEL behält sich vor bei Änderungen des Leistungsangebots, bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Kostenfaktoren (zB Personal-, Strom-, Telekommunikationsleitungskosten, etc), ihre Preise nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. In einem solchen Falle wird der Kunde von der ITandTEL spätestens ein Monat vor Eintritt der Preisänderung verständigt. Einseitige Änderungen von Entgelten kann ITandTEL im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (§ 133 iVm § 135 Abs 8 und Abs 9 TKG 2021) vornehmen: Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen treten 3 Monate nach Kundmachung in Kraft. ITandTEL informiert den Kunden über den wesentlichen Inhalt einer nicht ausschließlich begünstigenden Änderung mindestens 3 Monate vor In-Kraft-Treten der Änderungen in der durch das TKG 2021 oder durch Verordnung vorgeschriebenen Form und weist auf das kostenlose außerordentliche Kündigungsrecht hin. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht bei VPI Indexanpassungen nicht. Das Kündigungsrecht nach § 25 Abs. 3 TKG 2003 bleibt hievon unberührt.

Sonstige Leistungen (Sonderleistungen) werden nach tatsächlichen Kosten verrechnet. Die Preise dafür sind jeweils im Einzelnen und im Voraus zu vereinbaren. Sämtliche Gebühren, Steuern, Verkehrssteuern und sonstige von Körperschaften öffentlichen Rechts vorgeschriebenen Entgelte, Gebühren, etc. die im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnis stehen, sind vom Kunden zu tragen. Dies auch dann, wenn allfällige Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt fällig oder vorgeschrieben werden.

Ein Kündigungsrecht des Kunden im Zusammenhang mit der Änderung von Entgelten ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in den Entgeltbestimmungen angegebenen oder sonst vereinbartem Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
 

30. Zahlungsmodalitäten

30.1. Abrechnung

Die Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den AGBs nichts anderes ergibt bzw. nichts anderes (bei Unternehmen: schriftlich) vereinbart ist. Rechnungen für die Erbringung von Lieferungen und Dienstleistungen und für Sonderleistungen in Zusammenhang mit den Lieferungen und Dienstleistungen  sind binnen 21 Tagen ohne Abzug fällig. Allfällige Skontoregelungen gelten nicht für Verbrauchsgebühren, Telefongebühren, etc.

Die ITandTEL ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (inklusive der Kosten rechtsanwaltlicher Mahnschreiben oder eines Inkassoinstituts nach den Bestimmungen der VO betreffend Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (BGBl. Nr. 141/1996 i.d.g.F. sowie Verzugszinsen in der Höhe von 1 % p.a. über dem EURIBOR (12 Monate) ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ITandTEL und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von ITandTEL nicht anerkannter oder gerichtlich festgestellter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen. Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes, sind ausgeschlossen.
 

30.2. Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum (zuzüglich 5 Tagen) zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. ITandTEL hat Verbraucher iSd KSchG auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinzuweisen.

Nach Überprüfung des Rechnungseinwandes ergeht eine schriftliche Stellungnahme an den Kunden. Sollten sich nach einer Prüfung durch die ITandTEL die Einwendungen des Kunden aus Sicht der ITandTEL als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme der ITandTEL bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.

Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme der ITandTEL, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Die ITandTEL wird Verbraucher iSd KSchG im Rahmen des Vertragsabschlusses auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
 

30.3. Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht. Die Vorschreibung dieses Entgelts erfolgt durch ITandTEL.
 

31. Datenschutz, Geheimhaltung

ITandTEL unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie den Bestimmungen der §§ 160 ff des TKG 2021. Stamm-, Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten des Kunden werden nur soweit ermittelt, gespeichert, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste oder aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er nach Maßgabe des § 165 Abs 3 TKG 2021 die Möglichkeit hat, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verweigern. Eine technische Speicherung oder der Zugang steht dem nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Zurverfügungstellung der ausdrücklich gewünschten Dienste ist. Routing und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden. ITandTEL und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 161 TKG 2021 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Als Mitarbeiter im Sinne dieses Vertrages gelten auch freie Mitarbeiter und Sub-Auftragnehmer von ITandTEL.

Weiters verpflichten sich die Vertragsparteien über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Datenträger, auf denen sich Informationen über die Geschäftsbeziehung befinden, sind so zu verwahren, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.

ITandTEL ist aufgrund § 166 Abs 1 des Telekommunikationsgesetzes 2021 berechtigt folgende personenbezogene Stammdaten zu ermitteln und zu verarbeiten: Akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firmenname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenzhaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung, Beendigung), zu Verrechnungszwecken, für die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und von Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

Gem. § 126 Abs 1 TKG 2021 hat ITandTEL ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis zu führen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben (§ 137 TKG 2021).

Verkehrsdaten des Kunden werden spätestens nach Ablauf der Frist, innerhalb der die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann oder es aus technischen Gründen oder zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist, gelöscht oder anonymisiert und werden nur im Streitfall der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies aus technischen Gründen kurzfristig nötig oder Dienstemerkmal ist. ITandTEL ist in keinem Fall verpflichtet, den Nachweis einer Löschung zu erbringen. Der Kunde stimmt gesondert zu, wobei er diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann, dass ITandTEL Verkehrsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden und analysieren darf.

Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht berechtigt den Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
 

32. Datensicherheit – Allgemeine Bestimmungen

ITandTEL hat alle technischen, möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.

Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei ITandTEL gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet ITandTEL dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
​​​​​​​

33. Besondere Bestimmungen zum Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

33.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist,

​​​​​​​sind auf Kundenverträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (Fernabsatzverträge), die Bestimmungen des KSchG anzuwenden.
​​​​​​​

33.2. Der Verbraucher kann

von einem im Fernabsatz geschlossenen Kundenvertrag oder einer im Fernabsatz angegebenen Vertragserklärung binnen Frist zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt

33.2.1. bei Verträgen über die Erbringung

von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses;

33.2.2. bei Verträgen über die Lieferung

von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher.

33.2.3. Für die Wirksamkeit des Rücktritts

​​​​​​​​​​​​​​(31.2) genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.