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Recht auf Grundversorgung
Wels Strom bietet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften jenen Haushalts- und Kleingewerbekunden, die sich auf eine Versorgung in letzter Instanz (gemäß § 51a Oö. ElWOG) berufen, die Tarife „Grundversorgungstarif f. Haushaltskunden“ und "Grundversorgungstarif f. Kleingewerbekunden“ an. Generell gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Wels Strom GmbH.
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§51a OÖ. ElWOG, § 77 ElWOG 2010).
„Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen. Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie unter www.e-control.at/grundversorgung