Leitfaden für "Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)"

Bei der Planung einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Teilnehmern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:

  • Wer macht mit?
  • Welcher Teilnehmer ist in welcher Rolle? (Erzeuger „Betreiber“ und Verbraucher „Teilnehmer“)
  • Welche Erzeugungsanlage gibt es? Soll eine errichtet werden?
  • Decken sich Energieverbrauch und -erzeugung?
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Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen

  • Alle Anschlusswerber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) sowie die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage selbst befinden sich auf derselben Hauptleitung (gleicher Hausanschluss).
  • Zustimmung zur Auslesung der Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber muss von allen Teilnehmern erfolgen. Die Zustimmung des Betreibers sowie sämtlicher Teilnehmer erfolgt jeweils über das Kundenportal der eww ag. ​​​​​​​Die technische Voraussetzung zur Auslesung der Viertelstundenwerte (Smart Meter Zähler) wird vom Netzbetreiber geprüft und ist ggf. anzupassen.  
  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss Netzkunde am Erzeugungszählpunkt (und damit auch am Verbrauchszählpunkt des Messgerätes) sein.
  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss unter anderem mit den Teilnehmern folgende Vereinbarungen treffen:
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    • Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlicher, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird
    • Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der Erzeugungsanlagen und der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer durch den Netzbetreiber
    • Betrieb, Erhaltung und Wartung der Erzeugungsanlagen sowie die Kostentragung
    • Haftung und allfällige Versicherungen
  • Die vollständigen Voraussetzungen sind im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG) §16a zu finden.
     

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind all jene Zählpunkte, welche von derselben Hauptleitung versorgt werden (gleiche Hausanschlussleitung)
 

Dynamisch/Statische Aufteilung

Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:

  • Bei der dynamischen Aufteilungsmethode wird eine flexible Zuordnung der erzeugten Mengen nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. In diesem Fall wird nur ein eventueller Gesamtüberschuss in der GEA dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
  • Bei der statischen Aufteilungsmethode wird jedem Teilnehmer ein vorab fixer Anteil (Prozentsatz) der Erzeugung zugeordnet. Nicht verbrauchte Energie jedes Teilnehmers wird als Überschuss dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Vorteil der statischen Aufteilung ist die einfache Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

1. Registrierung bei ebUtilities

Als Betreiber einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung, die sogenannte Marktpartner-ID (GC-Nummer) welche für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.
 

2. Verträge abschließen

Im nächsten Schritt müssen Sie als AnlagenbetreiberIn folgenden Vertrag unterfertigen und an die eww übermitteln:

  • Betriebsvertrag GEA (PDF) – abzuschließen zwischen Ihnen als AnlagenbetreiberIn und der eww ag.

Für den angeführten Vertrag ist ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlage der eww ag zu verwenden. Der Vertrag ist als elektronisch ausfüllbares PDF Dokument ausgeführt. Nach dem Unterfertigen des ausgefüllten Vertrags, ist dieser der eww ag zu übermitteln (energiegemeinschaften(at)eww.at).

Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und den Vertrag dem Anlagenbetreiber zurückübermitteln.  
 

3. Registrierung im EDA-Anwenderportal

Nun erfolgt die Anmeldung der Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage im EDA-Anwenderportal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung unter www.eda.at/Anwenderportal folgen Sie den entsprechenden Anweisungen, welche im EDA-Anwenderportal ersichtlich sind. ​​​​​​​

Anmeldung / Tatsächliche Aktivierung der Teilnahme je Zählpunkt

Über das EDA-Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Teilnehmern durch den Anlagenbetreiber statt (Eine Anleitung hierzu ist auf der EDA-Homepage zu finden).

Im Laufe der Anmeldung ist es notwendig, dass die betroffenen Teilnehmer sich in das eww Kundenportal einloggen und die dort angezeigte Zustimmungsanfrage aktiv bestätigen (zur Erklärung: Nachdem der Anlagenbetreiber über das EDA-Portal die Anmeldung der potentiellen Teilnehmer zur eww ag gesendet hat, fragt diese über ihr Kundenportal direkt bei den Teilnehmern nach, ob sie denn tatsächlich teilnehmen wollen und schließt in diesem Zuge auf elektronischem Weg eine „Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag“ mit den jeweiligen Teilnehmen ab).

Die eww ag kümmert sich um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die vom Anlagenbetreiber gemeldeten Teilnehmer. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.

Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von der eww ag auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.​​​​​​​​

 

eww Kundenportal

Um einen reibungslosen Prozessablauf zu ermöglichen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Betreiber sowie sämtliche Teilnehmer einen eww Kundenportalzugang benötigen. Der Zugang kann hier (Anmeldung zum eww Kundenportal) eingerichtet werden.
Über das Kundenportal werden Teilnahmeanfragen sowie Zustimmungen zum Auslesen der ¼ h – Werte bestätigt.

Alternative Registrierung und Umsetzung

Für eine alternative Registrierung & Umsetzung wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter der eww ag unter energiegemeinschaften(at)eww.at​​​​​​​.

Je nach Umfang und Aufbau der GEA können Sie entscheiden, ob wir für Sie den laufenden Betrieb managen dürfen oder ob Sie diesen selbst betreuen wollen.


​​​​​​​Sie brauchen hier Unterstützung?

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren "PV-teilen" Servicepaketen.
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Zu den Servicepaketen​​​​​​​​​​​​​​

Leitfaden für "Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)"

Vor der Gründung einer Energiegemeinschaft ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Mitgliedern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:

  • Was ist der Zweck der Energiegemeinschaft?
  • Wer macht mit?
  • Welcher Teilnehmer ist in welcher Rolle? (Erzeuger und Verbraucher)
  • Welche Erzeugungsanlagen gibt es? Welche sollen errichtet werden?
  • ​​​​​​​Decken sich Energieverbrauch und -erzeugung?​​​​​​​


​​​​​​​Anschließend muss eruiert werden, ob die geplanten Teilnehmer für eine lokale oder regionale Gemeinschaft in Frage kommen. Wenn die eww Gruppe Ihr Netzbetreiber ist, können die potentiellen Mitglieder im Kundenportal eine Sofortauskunft einholen oder diese per E-Mail anfordern. (Achtung: Bei Beantragung per E-Mail kann es bis zu 14 Tagen Bearbeitungszeit kommen)

Konzeption: Nun müssen die Informationen konkretisiert und verschriftlicht werden. Hier wird die Art der Gemeinschaft, die Organisationsform und die Modalitäten der Abrechnung festgelegt. Hier empfehlen wir auf alle Fälle, externe Expertise hinzuziehen. Das Konzept hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen

  • EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer einer lokalen EEG müssen innerhalb eines Trafostationsbereiches miteinander verbunden sein, die Teilnehmer einer regionalen EEG müssen innerhalb eines Umspannwerksbereiches miteinander verbunden sein.
  • Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
  • Die Mitglieder der EEG müssen untereinander vertragliche Vereinbarungen treffen, die dem Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ELWOG) §16c, d entsprechen.


Teilnahmeberechtigte

Mitglieder von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.


Dynamisch/Statische Aufteilung

Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:

  • Bei der dynamischen Aufteilungsmethode wird eine flexible Zuordnung der erzeugten Mengen nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. In diesem Fall wird nur ein eventueller Gesamtüberschuss in der EEG dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
  • Bei der statischen Aufteilungsmethode wird jedem Teilnehmer ein vorab fixer Anteil (Prozentsatz) der Erzeugung zugeordnet. Nicht verbrauchte Energie jedes Teilnehmers wird als Überschuss dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Vorteil der statischen Aufteilung ist die einfache Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

1. Registrierung bei ebUtilities

Als erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung, die sogenannte Marktpartner-ID (RC-Nummer) welche für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.


2. Vertrag abschließen

Im nächsten Schritt müssen Sie als EEG (z.B. Verein) folgenden Vertrag unterfertigen und an die eww übermitteln:

  • Betriebsvertrag EEG (PDF) – abzuschließen zwischen der EEG und der eww ag.
     

Für den angeführten Vertrag ist ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlage der eww ag zu verwenden. Der Vertrag ist als elektronisch ausfüllbares PDF Dokument ausgeführt. Nach dem Unterfertigen des ausgefüllten Vertrags, ist dieser der eww ag zu übermitteln (energiegemeinschaften(at)eww.at).

Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und den Vertrag der EEG zurückübermitteln.  


3. Registrierung im EDA-Anwenderportal

Nun erfolgt die Anmeldung der EEG im EDA-Anwenderportal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung unter www.eda.at/Anwenderportal folgen Sie den entsprechenden Anweisungen, welche im EDA-Anwenderportal ersichtlich sind.

Anmeldung / Tatsächliche Aktivierung der Teilnahme je Zählpunkt

Über das EDA-Portal​​​​​​​ findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Teilnehmern durch die EEG statt (Eine Anleitung hierzu ist auf der EDA-Homepage zu finden).

Im Laufe der Anmeldung ist es notwendig, dass die betroffenen Teilnehmer sich in das eww Kundenportal einloggen und die dort angezeigte Zustimmungsanfrage aktiv bestätigen (zur Erklärung: Nachdem die EEG über das EDA-Portal die Anmeldung der potentiellen Teilnehmer zur eww ag gesendet hat, fragt diese über ihr Kundenportal direkt bei den Teilnehmern nach, ob sie denn tatsächlich teilnehmen wollen und schließt in diesem Zuge auf elektronischem Weg eine „Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag“ mit den jeweiligen Teilnehmen ab).

Die eww ag kümmert sich um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die von der EEG gemeldeten Mitgliedern. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.

Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von der eww ag auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.​​​​​​​
 

eww Kundenportal

Um einen reibungslosen Prozessablauf zu ermöglichen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Betreiber sowie sämtliche Teilnehmer einen eww Kundenportalzugang benötigen. Der Zugang kann hier (Anmeldung zum eww Kundenportal​​​​​​​) eingerichtet werden.
Über das Kundenportal werden Teilnahmeanfragen sowie Zustimmungen zum Auslesen der ¼ h – Werte bestätigt.

Alternative Registrierung und Umsetzung

Für eine alternative Registrierung & Umsetzung wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter der eww ag unter energiegemeinschaften(at)eww.at​​​​​​​​​​​​​​.

Je nach Umfang und Aufbau der EEG können Sie entscheiden, ob wir für Sie den laufenden Betrieb managen dürfen oder ob Sie diesen selbst betreuen wollen.


Sie brauchen hier Unterstützung?
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Zu unseren Servicepaketen​​​​​​​

Leitfaden für "Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)"

Die Produktivsetzung im österreichischen Energiemarkt erfolgt stufenweise:
- Seit April 2022 können Bürgerenergiegemeinschaften mit einer Erzeugungsanlage innerhalb eines Konzessionsgebietes betrieben werden.
- Ab Oktober 2022 können mehrere Erzeugungsanlagen in einem Konzessionsgebiet als Teilnehmer einer BEG angemeldet werden.
​​​​​​​- Ab Ende 2023 ist die letzte Stufe erreicht. Nun darf sich die BEG über mehrere Konzessionsgebiete erstrecken.


​​​​​​​Vor der Gründung einer Bürgerenergiegemeinschaft ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potentiellen Mitgliedern zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:

  • Was ist der Zweck der Energiegemeinschaft?
  • Wer macht mit?
  • Welcher Teilnehmer ist in welcher Rolle? (Erzeuger und Verbraucher)
  • Welche Erzeugungsanlagen gibt es? Welche sollen errichtet werden?
  • ​​​​​​​Decken sich Energieverbrauch und -erzeugung?​​​​​​​


Konzeption: Nun müssen die Informationen konkretisiert und verschriftlicht werden. Hier wird die Art der Gemeinschaft, die Organisationsform und die Modalitäten der Abrechnung festgelegt. Hier empfehlen wir auf alle Fälle, externe Expertise hinzuziehen. Das Konzept hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft.
​​​​​​​

Gesetzliche Rahmenbedingungen / Voraussetzungen​​​​​​​

  • BEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei können sie sich ab Ende 2023 über mehrere Konzessionsgebiete erstrecken.
  • Als Organisationsform​​​​​​​ ist für BEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der Hauptzweck von Bürgerenergiegemeinschaft liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
  • Die Mitglieder der BEG müssen untereinander vertragliche Vereinbarungen treffen, die dem Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ELWOG) §16b, d entsprechen.


Teilnahmeberechtigte

Mitglieder von BEGs können natürliche sowie juristische Personen sowie Gebietskörperschaften sein. Die Kontrolle innerhalb einer BEG ist auf natürliche Person, Gebietskörperschaft und kleine Unternehmen beschränkt.

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Dynamisch/Statische Aufteilung

Die zwei zulässigen Methoden unterscheiden sich wie folgt:

  • Bei der dynamischen Aufteilungsmethode wird eine flexible Zuordnung der erzeugten Mengen nach dem jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer vorgenommen. In diesem Fall wird nur ein eventueller Gesamtüberschuss in der BEG dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Die dynamische Aufteilung ist aufgrund der gewissermaßen optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
  • Bei der statischen Aufteilungsmethode wird jedem Teilnehmer ein vorab fixer Anteil (Prozentsatz) der Erzeugung zugeordnet. Nicht verbrauchte Energie jedes Teilnehmers wird als Überschuss dem Erzeugungszählpunkt zugeteilt. Vorteil der statischen Aufteilung ist die einfache Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

​​​​​​​1. Registrierung bei ebUtilities

Als Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist es notwendig, eine Registrierung auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft (www.ebutilities.at) vorzunehmen. Damit erhält man eine eindeutige Kennung - die sogenannte Marktpartner-ID (CC-Nummer), die für die Unterfertigung der Verträge benötigt wird.


2. ​​​​​​​Vertrag abschließen

Im nächsten Schritt müssen Sie als BEG (z.B. Verein) folgende Verträge unterfertigen bzw. dem Mitglied zur Unterschrift vorlegen:

  • Betriebsvertrag BEG (PDF) – abzuschließen zwischen der BEG und der eww ag.
     

Für den angeführten Vertrag ist ausschließlich die auf dieser Website als Download vorhandene Vertragsvorlage der eww ag zu verwenden. Der Vertrag ist als elektronisch ausfüllbares PDF Dokument ausgeführt. Nach dem Unterfertigen des ausgefüllten Vertrags, ist dieser der eww ag zu übermitteln (energiegemeinschaften(at)eww.at).

Die eww ag wird anschließend die Gegenzeichnung durchführen, die Gemeinschafts-ID eintragen und den Vertrag der BEG zurückübermitteln.


3. Registrierung im EDA-Anwenderportal

Nun erfolgt die Anmeldung der BEG im EDA-Anwenderportal. Dieses Portal ist eine kostenlose Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Anlagenbetreiber und Energiegemeinschaften. Für die Registrierung unter www.eda.at/Anwenderportal folgen Sie den entsprechenden Anweisungen, welche im EDA-Anwenderportal ersichtlich sind.

Anmeldung / Tatsächliche Aktivierung der Teilnahme je Zählpunkt

Über das EDA-Portal findet nach erfolgreicher Registrierung die An- und Abmeldung von Teilnehmern durch die BEG statt (Eine Anleitung hierzu ist auf der EDA-Homepage zu finden).

Im Laufe der Anmeldung ist es notwendig, dass die betroffenen Teilnehmer sich in das Kundenportal des Netzbetreibers einloggen und die dort angezeigte Zustimmungsanfrage aktiv bestätigen (zur Erklärung: Nachdem die BEG über das EDA-Portal die Anmeldung der potentiellen Teilnehmer zum Netzbetreiber gesendet hat, fragt dieser über sein Kundenportal direkt bei den Teilnehmern nach, ob sie denn tatsächlich teilnehmen wollen und schließt in diesem Zuge auf elektronischem Weg eine „Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag“ mit den jeweiligen Teilnehmen ab).

Die eww ag kümmert sich innerhalb ihres Konzessionsgebietes um die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die von der BEG gemeldeten Mitgliedern. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.

Außerdem werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen von den Netzbetreibern auf dem EDA-Portal zur Verfügung gestellt. Die Daten sind unter anderem für die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft notwendig. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.​​​​​​​
 

eww Kundenportal / Kundenportal des Netzbetreibers

Um einen reibungslosen Prozessablauf zu ermöglichen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Betreiber und/oder sämtliche Teilnehmer, welche sich innerhalb des Versorgungsgebietes der eww ag befinden einen eww Kundenportalzugang benötigen. Der Zugang kann hier (Anmeldung zum eww Kundenportal​​​​​​​) eingerichtet werden. Für Betreiber und/oder Teilnehmer der BEG außerhalb des Versorgungsgebietes der eww ag ist die Anmeldung/Registrierung im Kundenportal des jeweiligen Netzbetreibers erforderlich.
Über das Kundenportal werden Teilnahmeanfragen sowie Zustimmungen zum Auslesen der ¼ h – Werte bestätigt.

Alternative Registrierung und Umsetzung

Für eine alternative Registrierung & Umsetzung wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter der eww ag unter energiegemeinschaften(at)eww.at​​​​​​​.

Information zur Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften

Allgemeine Information

  • Vor der Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften ist es zweckmäßig, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten und bereits hier frühzeitig die ersten Gespräche mit potenziellen Gemeinschaften zu führen. So können im Vorfeld bereits die Erwartungshaltungen und Möglichkeiten abgeklärt werden. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:

    - Welche Energiegemeinschaften gibt es in meinem Umfeld?
    - In welcher Rolle möchte ich an den Energiegemeinschaften teilnehmen? (Erzeuger/Verbraucher)
    ​​​​​​​- Mit welchem Teilnahmefaktor möchte ich an den jeweiligen Energiegemeinschaften teilnehmen?
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Teilnahmeberechtigung

  • Die Mehrfachteilnahme können Sie als Volleinspeiser, Überschusseinspeiser sowie als reine Verbraucher nutzen. Jede Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage kann dabei an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnehmen und aus den jeweiligen Energiegemeinschaften Strom beziehen oder diesen Strom zur Verfügung stellen.
     

Teilnahme

  • Sie sind in bis zu fünf Energiegemeinschaften offizielles Mitglied (z.B. in Form eines Vereinsmitgliedes)
  • Sie müssen von jeder Energiegemeinschaft, an der Sie teilnehmen möchten, im EDA-Anwenderportal registriert werden.
  • Sie müssen die Teilnahme an den jeweiligen Energiegemeinschaften in unserem Kundenportal (Anmeldung zum eww Kundenportal​​​​​​​) bestätigen.
     

Teilnahmefaktor

  • Der Teilnahmefaktor gibt an, mit welchem prozentuellen Anteil von Ihrem Verbrauch oder Ihrer Erzeugung Sie an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, dabei kann jedoch die Gesamtsumme von 100% nicht überschritten werden. Er bestimmt also wie viel Prozent von ihrem erzeugten Strom Sie maximal in die Energiegemeinschaft einspeisen bzw. wie viel von Ihrem Stromverbrauch maximal von der Energiegemeinschaft gedeckt wird.
     

Einstellen/Ändern des Teilnahmefaktors

  • Beim Teilnahmefaktor gilt es zu beachten, dass dieser von Ihnen in Abstimmung mit der jeweiligen Energiegemeinschaft vereinbart und anschließend von dieser eingestellt wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich gleich zu Beginn, die Höhe des Teilnahmefaktors vorab mit den Energiegemeinschaften festzulegen.
     
  • Die Änderung des Teilnahmefaktors und die Teilnahme an einer neuen Energiegemeinschaft, müssen von der betreffenden Energiegemeinschaft über das EDA-Anwenderportal angefordert werden. Als Mitglied einer Energiegemeinschaft empfiehlt es sich deshalb mit der Energiegemeinschaft in gutem Kontakt zu stehen, um anfallende Änderungswünsche rasch an die Energiegemeinschaft herantragen zu können.

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