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Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) stärkt die Transparenz im Umgang mit staatlicher Werbung in der Europäischen Union. Mit dem EMFA soll sichergestellt werden, dass:
Auch (in)direkt öffentlich kontrollierte Unternehmen - wie etwa die Unternehmen der eww Gruppe - sind verpflichtet, ihre Ausgaben für Werbung und Informationskampagnen jährlich offenzulegen. Die eww Gruppe erfüllt diese gesetzliche Vorgabe und leistet damit einen Beitrag zu Transparenz, Rechtskonformität und Vertrauen in die öffentliche Kommunikation.
Die eww Gruppe vergibt Medien- und Werbeaufträge nach transparenten, objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Kriterien. Dies betrifft insbesondere Inserate, bezahlte Veröffentlichungen, Medienkooperationen, Online-Werbung, Informationskampagnen, Sponsoringmaßnahmen, Radio- oder TV-Spots sowie vergleichbare Kommunikationsmaßnahmen.
Die Auswahl geeigneter Medien und Plattformen erfolgt nach sachlichen Kriterien, insbesondere nach:
Bei Kommunikationsmaßnahmen mit lokalem oder regionalem Bezug berücksichtigt die eww Gruppe insbesondere Medien und Plattformen, die geeignet sind, Kundinnen und Kunden, potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Unternehmen oder sonstige relevante Zielgruppen im Versorgungs- und Tätigkeitsgebiet der eww Gruppe (Wels Stadt und Wels Land) wirksam zu erreichen.
Die Auswahlentscheidung und das offene, verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Verfahren werden nachvollziehbar dokumentiert, inklusive kurzer Begründung, warum das ausgewählte Medium für die Zielgruppe geeignet ist und weshalb kein grenzüberschreitendes Interesse besteht. Dabei werden insbesondere der Zweck der Maßnahme, die angesprochene Zielgruppe, die Eignung des gewählten Mediums sowie die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Diese Grundsätze dienen der transparenten und sachlichen Vergabe von Medien- und Werbeaufträgen im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz sowie den österreichischen Transparenz- und Vergaberegelungen. Beauftragungen erfolgen im Anwendungsbereich des BVergG idgF unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie außerhalb des Anwendungsbereichs unter Einhaltung der unternehmensinternen Vorschriften zur Auftragsvergabe.
Gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlichen öffentliche Einrichtungen einmal jährlich folgende Informationen: Art der Maßnahme: z. B. Printanzeige, Radio- oder TV-Spot, Online- oder Social-Media-Kampagne, Recruiting-Anzeige Empfänger oder Auftragnehmer: Verlag, Sender, Agentur oder Plattform und Volumen der Ausgaben: Betrag in Euro Zeitraum oder Jahr: Berichtsjahr der Maßnahme. Diese Veröffentlichungspflicht gilt für alle entgeltlichen Werbe- und Informationskampagnen, die über Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen laufen.
Die Veröffentlichung erfolgt transparent, elektronisch und barrierefrei – gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung. Eine Übersicht über die Werbeausgaben finden Sie unter: RTR Open-Data | Medientransparenz | Medientransparenz Datenbekanntgabe - ab 2024