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Gasgeräte müssen in Oberösterreich regelmäßig überprüft werden. Das schreibt das Gesetz vor. Wir kümmern uns darum – fachgerecht, verlässlich und ohne Aufwand für Sie.
Wenn Sie eine Gasheizung, eine Therme oder ein Warmwassergerät nutzen, sind Sie in der Regel verpflichtet, die Überprüfung durchführen zu lassen. Verantwortlich dafür sind Eigentümer ebenso wie Mieter. Entscheidend ist nicht die Art des Gebäudes, sondern das Gerät selbst. In den meisten Haushalten fällt zumindest ein Gerät unter die gesetzliche Prüfpflicht.
Die Grundlage ist § 25 des OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes. Er verpflichtet dazu, Gasgeräte in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Ziel ist ein sicherer Betrieb, möglichst geringe Umweltbelastung und ein technisch einwandfreier Zustand der Anlage. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht festgehalten und muss bis zur nächsten Überprüfung aufbewahrt werden.
Das Intervall richtet sich nach der Leistung Ihrer Anlage:
| Nennwärmeleistung | Intervall |
|---|---|
| bis 15 kW | alle 3 Jahre |
| 15 bis 50 kW | alle 2 Jahre |
| über 50 kW | jährlich |
| Warmwasser ab 26 kW | jährlich |
Wenn Sie unsicher sind, übernehmen wir die Einordnung für Sie.
Die regelmäßige Kontrolle sorgt dafür, dass Ihre Anlage sicher funktioniert und mögliche Probleme frühzeitig erkannt werden. Gleichzeitig erfüllen Sie damit Ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Wer die Überprüfung nicht durchführen lässt, riskiert im Ernstfall Nachteile – etwa beim Versicherungsschutz oder bei der Haftung.
Wichtig: Die Überprüfung gemäß § 25 ist gesetzlich vorgeschrieben, ersetzt aber nicht die regelmäßige Wartung Ihres Geräts. Auch die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Inneninstallation erfolgt unabhängig davon in anderen Intervallen. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie auch dabei, diese Termine im Blick zu behalten.
Unsere Techniker prüfen Ihre Anlage direkt vor Ort. Dabei wird kontrolliert, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert, ob die Abgaswerte passen und ob alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sind.
Sie erhalten im Anschluss einen Prüfbefund. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese nachvollziehbar dokumentiert – inklusive Fristen für die Behebung.
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir rasch einen passenden Termin. Die Überprüfung vor Ort dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten.
Wichtig für die Vorbereitung: Die Gastherme sollte ein bis zwei Stunden vor dem Termin außer Betrieb genommen werden, damit sie ausreichend abkühlen kann.
Erledigen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung rechtzeitig. Wir kümmern uns um die Durchführung und behalten die Fristen für Sie im Blick.
Wir sind in Wels und der Region zuhause und kennen die Anforderungen genau. Unsere eigenen Techniker führen die Überprüfungen zuverlässig und termingerecht durch. Für Sie bedeutet das: kurze Wege, klare Abläufe und ein Ansprechpartner, der sich um alles kümmert – von der Überprüfung bis zur weiteren Vorgehensweise, falls etwas zu tun ist.
Ja, wir benötigen Zugang zur Anlage.
In der Regel zwischen 60 und 90 Minuten.
Ja. Bitte nehmen Sie Ihre Gastherme ein bis zwei Stunden vor dem Termin außer Betrieb.
Sollten bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, erhalten Sie von uns direkt ein Angebot für die Behebung. Sie entscheiden selbst, wie es weitergeht. Sie können das Angebot annehmen oder einen Installateur Ihrer Wahl mit der Reparatur beauftragen.

