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19.03.2024 – Technik
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Vorschriften für die Installation PV-Anlage in Österreich

Beim Ablauf der Errichtung einer kleinen PV-Anlage – also unter 30 KWp – sind einige (wenige) Vorschriften und Verfahrensschritte einzuhalten, die einander bedingen und ohne die die Anlage nicht ans Netz gehen und Strom ins Netz eingespeist werden kann. Die Errichter ihrer PV-Anlagen von der eww Gruppe leiten Sie durch jeden Schritt und betreuen Sie somit bei der Errichtung einer Anlage umfassend. Für die Errichtung einer kleinen PV-Anlage sind Vorschriften Ihres Netzbetreibers und in baurechtlicher Hinsicht relevant.

Vorschriften zur Installation von PV-Anlagen

 

Den Photovoltaik Zählpunkt beantragen ist der Anfang

Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Engpassleistung bis 1.000 kW besteht elektrizitätsrechtlich keine Bewilligungspflicht. Daher ist der Erste Schritt einen Zählpunkt bei Ihrem Netzbetreiber zu beantragen. Nachdem Sie Ihren Zählerpunktantrag für Ihre Photovoltaik-Anlage gestellt haben, erhalten Sie automatisch eine Zählpunktnummer zugeteilt. Diese Nummer ist auf Ihrer Jahresrechnung beim Energielieferanten vermerkt, und es ist wichtig, dass Sie sie korrekt angeben. Der Zählerpunktantrag markiert den ersten Schritt auf dem Weg zur Netzeinspeisung Ihres Solarstroms.
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Für eine Netzzusage benötigt man

Um eine Netzzusage zu erhalten, müssen bestimmte Informationen und Dokumente bereitgestellt werden.

Dazu gehören die technischen Details, aber auch Informationen über den Standort Ihrer Solarstromanlage benötigt:

  • Die Wechselrichterleistung und die Modulleistung
  • Angaben zur Kunden- und Anlagenanschrift
  • Zählpunktnummer der Einspeiseanlage
  • Grundstücksnummer bzw. Katastralgemeinde des Standorts

Diese Informationen werden im Rahmen der Ausführungsanmeldung Ihres PV-Errichters eingereicht, Sie haben damit also keine Mühe.

Ab wann kann Strom eingespeist werden

Damit Sie mit der Einspeisung von Solarstrom beginnen können, müssen die Netzzugangszusageund die Betriebserlaubnis vorliegen. Benötigt wird dazu:

  • Das Installationsdokument gemäß den Technischen und Organisatorischen Regeln für Erzeugungsanlagen (TOR-Erzeuger) der Typen A bis D benötigt.
     
  • Dazu ist auch die Bestätigung der Nachweisdokumente erforderlich, die von Ihnen als Betreiber und Ihrem PV-Errichter unterzeichnet werden muss
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  • Wurde die Fertigstellung der Anlage bei Ihrem Netzbetreiber gemeldet, kontrolliert ein Netzwerktechniker den Zählerkasten, ob alles entsprechend dem PV-Anlage Anschlussplan verbunden ist und verplombt die Stromzähler neu und erteilt die Betriebserlaubnis.

Ist dann noch ein Energieabnahmevertrag mit einem Energiehändler Ihrer Wahl abgeschlossen worden, kann mit der Einspeisung begonnen werden.

  1. Es ist wichtig, dass Sie beachten, dass diese Verträge nur auf eine Rechtsperson ausgestellt werden.
     
  2. Bei Überschuss-Einspeiseanlagen müssen für den Energieverbrauch und die Energieeinspeisung dieselben Rechtspersonen angemeldet sein. Überlegen Sie sich daher eventuelle notwendige Ummeldungen schon im Vorfeld.

Bitte klären Sie vorab die vertraglichen Konditionen mit Ihrem Energielieferanten, da eine Neuanmeldung unter Umständen zu einer Änderung Ihrer Energielieferkosten führen kann. In Bezug auf die Netzkosten hat eine Neuanmeldung jedoch keine relevanten Auswirkungen, da diese regulatorisch vorgegeben sind.

Was tun bei einer Einspeisebegrenzung der PV in Österreich?

Die Einspeisebegrenzung für Photovoltaikanlagen in Österreich ist nur vorübergehend und wird aufgehoben, sobald das Verteilnetz in Ihrer Region entsprechend ausgebaut und erneuert wurde. Sie können Ihre Anlage wie geplant errichten und müssen sie wie jede andere Einspeiseanlage auch von Ihrem Errichter als betriebsbereit melden.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihre Anlage gemäß den Vorgaben Ihres Netzbetreibers auf den festgelegten Wert abgeregelt wird. In diesem Fall ist der Einsatz eines großen Stromspeichers besonders empfehlenswert, um den erzeugten Solarstrom effizient selbst zu nutzen und mögliche Spitzenlasten abzudecken.
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Baurechtliche Anzeigepflicht und Bewilligungen für PV-Anlagen

Photovoltaikanlagen bis 1000 kW installierter Engpassleistung sind nur zum Teil anzeigenpflichtig. Es gibt unterschiedliche Anforderungen für freistehende Anlagen – für solche, die am Boden und solche, die an Gebäuden angebracht sind.

  • Bei Anlagen, die an baulichen Anlagen angebracht werden, wird eine Anzeigenpflicht ausgelöst, wenn die die Oberfläche die bauliche Anlage um mehr als 1,5 m überragt. Unter dem Begriff "Oberfläche" ist beispielsweise die Fläche der Fassade oder des Dachs bei Gebäuden gemeint, während es sich bei sonstigen baulichen Anlagen um die äußerste Begrenzung handelt.
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  • Für freistehende Anlagen gilt die Anzeigepflicht, wenn ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt. Auch die Grundwidmung darf der Errichtung einer PV-Anlage nicht entgegenstehen.

Insgesamt ist die erfolgreiche Realisierung einer Photovoltaikanlage ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Die Beachtung der genannten Schritte und Aspekte ist entscheidend, um eine effiziente und reibungslose Integration der Photovoltaikanlage ins Stromnetz zu gewährleisten

Um alle Vorschriften für die Installation einer PV-Anlage zu erfüllen, ist die Wahl eines verlässlichen und kompetenten Partners zur Errichtung und Projektabwicklung besonders wichtig. Mit der eww Gruppe haben Sie die Expertise und das Know-how zur Verfügung, die Sie für Ihr Photovoltaikprojekt benötigen. Kontaktieren Sie uns gerne!

 

Ihre eww PV-Experten​​​​​​​

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