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Auf dem Dach entsteht Strom, über den Hausanschluss kommt Wärme ins Gebäude – und die Bewohner profitieren von einer modernen Energieversorgung, ohne selbst eine Solaranlage finanzieren zu müssen. Genau darin liegt das Potenzial von PV-Contracting für Wohngebäude: Große Dachflächen von Mehrparteienhäusern werden zur lokalen Energiequelle, während professionelle Partner Planung, Finanzierung und Betrieb übernehmen.
Die Voraussetzung: Der Eigentümer stellt eine geeignete Dachfläche zur Verfügung. Die eww Anlagentechnik plant, finanziert zusammen mit einem Partner, errichtet die Anlage und übernimmt während der Vertragslaufzeit auch den Betrieb und die technische Betreuung.
Nach Ablauf der 15-jährigen Vertragsdauer geht die Photovoltaikanlage im Mehrparteienhaus in das vertraglich vereinbarte Eigentum des Wohngebäudes beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft über.
Ab diesem Zeitpunkt fallen nur mehr geringe Kosten mehr für die Anlage an. Der auf dem Dach erzeugte Strom steht den Bewohnern damit weitgehend kostenlos zur Verfügung. Ganz ohne laufende Kosten ist der Betrieb dennoch nicht: Für Wartung, Versicherung, Reparaturen, Messung und Abrechnung können weiterhin Aufwendungen entstehen. Auch zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz bleibt kostenpflichtig. Denn die PV-Anlage produziert nachts, bei ungünstiger Witterung oder in verbrauchsstarken Zeiten nicht immer ausreichend Energie.
Der große Vorteil bleibt jedoch bestehen: Nach 15 Jahren verfügt das Gebäude über eine eigene, bereits finanzierte PV-Anlage, die voraussichtlich noch viele weitere Jahre Strom erzeugen kann.
Der Eigentumsübergang beantwortet noch nicht die Frage, wie der erzeugte Strom auf die einzelnen Wohnungen verteilt wird. Dafür ist ein eigenes Mess- und Abrechnungskonzept erforderlich.
Grundsätzlich kommen zwei Modelle infrage:
Die dynamische Variante kann den Eigenverbrauch im Gebäude erhöhen. Sie setzt jedoch eine geeignete technische Infrastruktur mit Smart Metern und einer detaillierten Verbrauchsmessung voraus. Die Eigentümergemeinschaft muss daher rechtzeitig festlegen:
Diese Regeln sollten bereits während der Contracting-Laufzeit vorbereitet werden. So kann die Anlage nach dem Eigentumsübergang ohne Unterbrechung weiterbetrieben werden.
In Österreich kann der Strom einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage mehreren Wohnungen innerhalb eines Mehrparteienhauses zugeordnet werden. Produziert die Anlage gerade Energie, wird diese möglichst direkt im Gebäude verbraucht.
Reicht der Solarstrom nicht aus, beziehen die Bewohner den fehlenden Strom weiterhin von ihrem gewählten Energielieferanten. Nicht benötigte Energie kann in das öffentliche Netz eingespeist oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert werden.
Für die Bewohner entstehen damit zwei Stromquellen:
Eine große Dachfläche allein garantiert noch kein erfolgreiches Projekt. Entscheidend ist, wie gut Stromerzeugung und Verbrauch zusammenpassen. Besonders geeignet sind große Wohngebäude mit einem regelmäßigen Strombedarf.
Vor der Umsetzung sollten die Statik, der Zustand des Daches, der Netzanschluss und das Verbrauchsprofil geprüft werden. Vor der Installation sollten Lehrverrohrungen und der Platz für das Nachrüsten für Stromspeicher mitgedacht werden. Wenn die Anlage in das Eigentum übergeht, ist deren Einbau vielleicht sinnvoll.
Photovoltaik und Fernwärme erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die PV-Anlage erzeugt elektrischen Strom, während Fernwärme Raumheizung und Warmwasser bereitstellt. Fernwärme ist in Wels die günstigste Variante für Wärmelieferung. Gerade deshalb ergänzen sich beide Systeme. Für große Mehrparteienhäuser bedeutet die Kombination:
Während die Photovoltaikanlage einen Teil des Strombedarfs deckt, übernimmt die Fernwärme zuverlässig die Wärmeversorgung. Beide Systeme können gemeinsam geplant und an den tatsächlichen Bedarf des Gebäudes angepasst werden.
PV-Contracting für Wohngebäude eignet sich besonders für größere Neubauten, Wohnanlagen und sanierungsfähige Bestandsgebäude. Die Voraussetzungen für eine Contracting Lösung:
Bei bestehenden Wohngebäuden empfiehlt es sich, Photovoltaik, Dachsanierung, Elektroinstallation und Fernwärmeanschluss gemeinsam zu betrachten. Werden diese Maßnahmen getrennt voneinander geplant, können unnötige Schnittstellen und zusätzliche Kosten entstehen.
Das Contracting-Modell verbindet einen unmittelbaren Vorteil mit einem langfristigen Nutzen. Während der ersten 15 Jahre erhalten die Bewohner Solarstrom zu einem vereinbarten günstigen Tarif. Nach Ablauf der Vertragsdauer geht die Anlage in das Eigentum des Wohngebäudes über. Von diesem Zeitpunkt an steht der selbst erzeugte Strom ohne weitere Finanzierungskosten zur Verfügung. Entscheidend bleibt ein transparentes Modell für Verteilung, Abrechnung und Betrieb.
Die Kombination aus PV-Contracting und der späteren gemeinschaftlichen Stromnutzung des Eigenstroms sowie der Fernwärme für Mehrparteienhäuser schafft damit eine nachhaltige Lösung für Strom, Heizung und Warmwasser. Die eww Anlagentechnik kann dabei alle wesentlichen Bausteine zu einem abgestimmten Energiekonzept verbinden.
Lassen Sie das Potenzial Ihres Wohngebäudes prüfen und entwickeln Sie eine Energielösung, von der die Bewohner heute und auch nach dem Eigentumsübergang der PV-Anlage profitieren.



