Fragen & Antworten zur Energiekrise​​​​​​​

​​​​​​​Die Situation in der Ukraine verändert sich täglich und die Folgen davon betreffen uns alle. Die Einkaufspreise für Energie steigen weiter und viele Menschen machen sich Sorgen über die Versorgungssicherheit.
​​​​​​​Wir geben hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.​​​​​​​

Weiterführende Links:
​​​​​​​Stromkostenbremse für landwirtschaftliche Betriebe & Gewerbebetriebe​​​​​​​​​​​​​​

Energiepreise

Schon Ende 2021 hat sich der Gaspreis im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt vervielfacht. Damals waren die Gründe vor allem die hohe Nachfrage nach den Corona-Einschränkungen, Diskussionen um die Gaspipeline ‚Nordstream 2‘ und geringere Liefermengen aus Russland und Norwegen. Seit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 gingen die Preise aufgrund der großen Unsicherheiten auf den Märkten weiter nach oben und erreichten im Oktober 2022 ihren Höchststand. Seit damals gehen die Preise wieder nach unten, sind aber immer noch mehr als doppelt so hoch wie der langjährige Durchschnitt.

Maßgeblich für den Welser Gaspreis ist die Entwicklung des Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) innerhalb der letzten sechs Monate, für den Stichtag 1. Mai 2023 zählt die ÖGPI-Entwicklung zwischen Juni und Dezember 2022. Laut dieser Entwicklung wäre mit 1. Mai 2023 mehr als eine Verdoppelung des Arbeitspreises möglich gewesen, wir lassen die Preise aber stabil.

Wichtiger Hinweis zum Verständnis: Wir wenden den Mittelwert des ÖGPI über die letzten 12 Monate an. Dieser 12-Monats-Mittelwert schwächt extreme Preisentwicklungen ab, verzögert Preisanpassungen und gibt daher Stabilität. Ohne dieses Instrument müsste man die Preise mehrmals jährlich anpassen.
 

Selbstverständlich. Sobald es der Markt erlaubt, geben wir die niedrigeren Preise an unsere Kunden weiter – dazu haben wir uns verpflichtet.

Wir kaufen derzeit Erdgas zu enorm hohen Preisen am Markt ein und müssen zumindest einen Teil der gestiegenen Einkaufskosten an unsere Kunden weitergeben. Dort wo es in unserer Hand liegt, wie etwa bei der nachhaltigen Fernwärme, halten wir die Preise so niedrig wie möglich.

Es stimmt, im Jahresdurchschnitt erzeugen wir mit unserem Wasserkraftwerk so viel Strom, wie alle Welser Privathaushalte das ganze Jahr verbrauchen. Das hilft uns, die Preissteigerungen für unsere langjährigen Privatkunden deutlich zu dämpfen. Ganz verhindern können wir sie leider aus mehreren Gründen nicht:

 

  • Verbrauchsmenge ist höher als Produktionsmenge: In Wels wird aufgrund der vielen Unternehmen insgesamt rund fünfmal mehr Strom verbraucht als wir selbst erzeugen können. Wir müssen also einen großen Teil der in Wels benötigten Strommenge zukaufen.
     
  • Weniger Produktion im Winter: In den Wintermonaten wird am meisten Strom benötigt, in dieser Zeit führt die Traun aber wenig Wasser und wir können weniger Strom erzeugen als im Sommer. Wir müssen also in den Wintermonaten besonders viel Strom zukaufen.
     
  • Strom ist im Winter am teuersten: Der Strompreis an den Energiemärkten ist aufgrund der generell höheren Nachfrage im Winter am höchsten. Auch wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, unterliegt er dort den gleichen Preissteigerungen wie Strom aus fossilen Energieträgern.
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  • Trockener Sommer 2022: Aufgrund der Trockenheit blieb die Stromproduktion in unserem Kraftwerk Traunleiten im heurigen Sommer deutlich hinter den üblichen Mengen. Diesen fehlenden Strom müssen wir am aktuellen Markt sehr teuer nachkaufen.

Die nachhaltige Welser Fernwärme kommt im Normalbetrieb ohne fossile Energieträger aus, daher sind wir von den Preissprüngen am Energiemarkt kaum betroffen. Wir geben ab 1. Jänner 2023 nur eine gedämpfte Preissteigerung weiter, die deutlich unter dem Verbraucherpreisindex liegt.

Wir beraten Sie gerne in unserem eww Kundenzentrum in der Pfarrgasse 1 zu allen Energie- und Verrechnungsfragen. Darüber hinaus gibt es in Wels verschiedene Sozialeinrichtungen​​​​​​​, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Strompreisbremse

Eine Entlastungsmaßnahme - Der Bund übernimmt einen Teil der Stromkosten für Haushalte. Der Zuschuss erfolgt automatisch auf Ihrer Rechnung. Sie müssen nichts tun.

Natürliche Personen - Die Strompreisbremse gilt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.

Gefördert werden maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt.
Je nach Tarif wird der Energiepreis bis zu 30 Cent/kWh unterstützt.

Die Stromkosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Energiepreis
  • Steuern und Abgaben
  • Netznutzungsentgelt

Diese Kosten werden auf den Stromrechnungen einzeln angeführt. Die Strompreisbremse umfasst einen Zuschuss zum Energieteil der Rechnung.
GIS-Befreite Haushalte erhalten automatisch zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss.

Ab Dezember 2022 werden bis zu einem Stromverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) maximal 10 Cent pro kWh für die Energie (ohne Netzkosten) verrechnet. Erst für den darüber hinaus gehenden Verbrauch gilt Ihr vertraglich gültiger Stromtarif. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Falls Sie in einer Wohnung leben, wird Ihr Stromverbrauch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unter dieser Grenze liegen.​​​​​​​

Ein Detail, das nur in Ausnahmefällen wichtig ist: Der Staat unterstützt mit max. 30 Cent pro kWh, egal ob der reguläre Stromtarif 40 Cent oder mehr beträgt. In anderen Worten: Falls Ihr Stromtarif z.B. 45 Cent pro kWh beträgt, bezahlen Sie nicht 10 Cent sondern 15 Cent pro kWh bis maximal 2.900 kWh.

Alle wichtigen Infos zur Strompreisbremse finden Sie hier https://energie.gv.at/fuer-haushalte​​​​​​​

Sie ist ab 1. Dezember 2022 wirksam und endet am 30. Juni 2024. Der Abzug erfolgt automatisch - Sie müssen nicht aktiv werden. Sie erhalten den Betrag spätestens mit der nächsten Jahresabrechnung.

Versorgungssicherheit

Derzeit ja. Trotz der reduzierten Gasflüsse aus Russland kommt in Österreich nach wie vor so viel Gas an, dass nicht nur der tägliche Verbrauch damit gedeckt werden kann, sondern auch weiterhin eingespeichert wird. Die Gasspeicher waren per 30. September zu 78,8% gefüllt, das ist ein sehr hoher Wert. Bei Interesse über Details veröffentlicht die AGGM (Austrian Gas Grid Management AG) täglich hier einen Lagebericht​​​​​​​ zur aktuellen Situation am Gasmarkt.

Zur Sicherstellung der Gasversorgung existiert ein Gas-Notfallplan des Klimaschutzministeriums, der aus drei Stufen besteht: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Die Frühwarnstufe wird bei Anzeichen für eine Verschlechterung der Gasversorgung ausgerufen. Österreich befindet sich seit 30. März 2022 in dieser Stufe. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn sich die Gasversorgungslage tatsächlich verschlechtert. Spätestens in dieser Stufe sollte man versuchen, den Gasverbrauch zu reduzieren, die Industrie wird aufgefordert Alternativen zu Erdgas zu nutzen. Die Notfallstufe tritt ein, wenn kein Gas mehr geliefert wird und die aktuelle Nachfrage nicht mehr gedeckt werden kann. Erst in der Notfallstufe können sogenannte Energielenkungsmaßnahmen der Behörde in Kraft treten, d.h. nicht mehr alle Großverbraucher werden vollständig mit Gas versorgt.

Im Notfall werden private Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie etwa Krankenhäuser bevorzugt mit Gas versorgt. Im Falle einer Gas-Knappheit würden im ersten Schritt industrielle Großverbraucher von Energielenkungsmaßnahmen betroffen sein, damit Haushalte und grundlegende soziale Dienste uneingeschränkt versorgt werden können. Laut derzeitiger Gesetzeslage fällt in Wels kein Unternehmen in die Kategorie „Großabnehmer“ (Höchstleistung 50.000 kWh / Stunde), d.h. auch alle von der eww belieferten Unternehmen würden im Notfall mit Gas versorgt werden.

Derzeit ja. Österreich ist ein Land der Wasserkraft, rund hundert größere und tausende kleine Wasserkraftwerke sorgen für eine stabile Grundversorgung mit Strom, dazu kommen Windkraft, Photovoltaik und thermische Kraftwerke. Österreich versorgt sich zu etwa 90 % selbst, der Rest wird importiert. Solange die Stromproduktion in Europa stabil bleibt, gibt es keinen Grund sich über die Stromversorgung Sorgen zu machen.

Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür. Gemessen an der durchschnittlichen Ausfallzeit hat Wels eines der besten Stromnetze Europas und das österreichische Stromnetz ist ebenfalls enorm stabil. Sollte es zu Stromausfällen kommen gibt es genau definierte Abläufe – die zuständigen Stellen sind hier wirklich gut vorbereitet.​​​​​​​

Ein flächendeckender Stromausfall, ein sogenannter „Blackout“, ist sehr unwahrscheinlich, da hier diverse automatischer Schutzmechanismen wirken um eine Störungsausbreitung zu verhindern. Sollte es dennoch zu einem solchen „Blackout“ kommen, so existieren alleine in Österreich mehrere Netzwiederaufbaupläne welche regelmäßig sowohl in der Simulation als auch in der Praxis getestet und erprobt werden. Durch diese Vorbereitungen kann eine rasche Wiederversorgung der betroffenen Netzgebiete erfolgen. Eine mehrtägige oder gar mehrwöchige Phase ohne Strom ist unrealistisch.

Stromkostenbremse für Gewerbe/Landwirtschaft

Die Stromkostenbremse besteht aus zwei Teilen:

  • Teil 1: Das Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) ist ein verbrauchsabhängiger Zuschuss für die oben beschriebenen Haushalte wird auf Antrag für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 berücksichtigt, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen.

    Weitere Infos finden Sie hier: FAQ Grundkontingent​​​​​​​
     
  • Teil 2: Um auch größere Haushalte (mehr als drei Personen) zu entlasten, wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Stromkostenergänzungszuschuss (automatisch) gewährt. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundkontingent gewährt wurde.

    Es handelt sich dabei um einen fixen Betrag der je Person ausgezahlt wird. Weitere Infos finden Sie hier: FAQ Stromkostenergänzungszuschuss​​​​​​​

Die Voraussetzungen für das Grundkontingent sind:

  • Der Haushaltsstrom wird über einen Zählpunkt betrieben, der dem Lastprofil gem. Anlage II des SKZG (H, G oder L) zugeordnet ist
  • Der Antragsteller ist eine natürliche Person, die an der Adresse, an welcher der Zählpunkt betrieben wird, den Hauptwohnsitz hat und
    - direkt gegenüber dem Stromlieferanten zahlungspflichtig ist oder
    ​​​​​​​- gegenüber einer juristischen Person oder im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft Zahlungspflichten für den Haushaltsstromverbrauch hat.
  • Elektronische Antragstellung im Zeitraum vom 17. April 2023 bis 31. Mai 2023 unter: www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag​​​​​​​

Zwei Personengruppen können von der Stromkostenbremse für landwirtschaftliche Betriebe oder Gewerbebetriebe profitieren:

  • Natürliche Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig und selbst aus dem Stromvertrag zahlungspflichtig sind und
  • Natürliche Personen, die gegenüber einer juristischen Person oder im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft Zahlungspflichten für den Haushaltsstromverbrauch haben. Diese Personen müssen auf der Adresse des Zählpunktes ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
  1. Grundkontingent (verbrauchsabghängiger Zuschuss): Die Höhe der Ersparnis aufgrund des Grundkontingents hängt von den individuellen Stromkosten ab. Haushalte, die höheren Strompreisen ausgesetzt sind, werden stärker entlastet als jene, die weniger stark von Preissteigerungen betroffen sind.
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  2. Stromkostenergänzungszuschuss (Fixbetrag): Größere Haushalte profitieren zusätzlich vom Stromkostenergänzungszuschuss durch einen Fixbetrag je Person.

Mit dem Stromkostenbremsenrechner​​​​​​​ der Regulierungsbehörde E-Control können Sie errechnen, welchen Beitrag der Bund als Stromkostenbremse zu Ihrer Stromrechnung beisteuert.

Den Antrag zur Stromkostenbremse für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe erfolgt im Zeitraum 17. April 2023 bis 31. Mai 2023 elektronisch unter:
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Antrag Stromkostenbremse

Viele Familien und Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren privaten Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler, der auf das Lastprofil "Gewerbe", "Landwirtschaft" oder "Haushalt" lautet. Diese Familien waren bisher von der Stromkostenbremse ausgenommen.

Um auch diese Haushalte zu unterstützen, wurde mit der Novellierung des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse für Privatpersonen eingeführt.