Vergünstigter Netztarif: Sommer-Niedrig-Arbeits-Preis (SNAP)

Unterstütze aktiv die Energiewende und spare dabei auch noch Geld

Heuer wurde erstmalig der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) als ein spezieller Netztarif eingeführt, um gezielt Strom zu Zeiten zu verbrauchen, in denen besonders viel erneuerbare Energie – im Besonderen Photovoltaikstrom – erzeugt wird. Damit sparen Sie sich bares Geld und das Stromnetz wird effizient genutzt.

Der SNAP ist ein zeitlich begrenzter reduzierter Preisansatz. Für Stromverbrauch in festgelegten Sommerzeiten wird ein um 20 Prozent reduziertes Netznutzungsentgelt angewendet. Der SNAP gilt von 01. April bis 30. September täglich jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr.

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis richtet sich an Netzkund:innen mit Smart Meter, bei denen die viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs aktiviert ist und die ihren Stromverbrauch zumindest teilweise in die Mittagsstunden verlagern können. Der SNAP gilt nur in der Netzebene 7 und nur für jenen Teil Ihres Energieverbrauches, welcher aus dem Netz bezogen wird. Bereits reduzierte Netzentgelte, wie beispielsweise bei Bezug von Strom aus Energiegemeinschaften, sind vom SNAP ausgeschlossen.

Voraussetzung für den SNAP ist die Auslesung von Viertelstundenwerte aus Ihrem Smart-Meter. Diese Umstellung können Sie bequem von zuhause in unserem eww Kundenportal erledigen. Sobald diese Freigabe erteilt wurde, wird der SNAP automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.

Wie stelle ich die Viertelstundenwerte im Kundenportal um:

  • Anmeldung/Registrierung im eww Kundenportal
  • Auf „Einstellungen“ (linke Seite) klicken und das erscheinende Feld „Smart Meter“ ausklappen
  • Entsprechende Smart Meter auswählen
  • Unter „Smart Meter Konfiguration“ finden Sie „Intervall Datenerfassung“
  • Diese Erfassung auf „15 Minuten Werte“ umstellen

Sobald die technische Verbindung hergestellt wurde, ist die Aktivierung erfasst und alle Voraussetzungen für den SNAP erfüllt.

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt nur für Stromverbrauch in bestimmten Zeitfenstern. Damit dieser Verbrauch korrekt zugeordnet und abgerechnet werden kann, ist eine viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs erforderlich. Nur so kann festgestellt werden, wann der Strom genutzt wurde und ob der reduzierte Preisansatz angewendet werden kann.