Sozialtarif für Strom

Der Sozialtarif ist ein gesetzlich festgelegter, vergünstigter Strompreis für Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Wichtig: Der Antrag kann nicht direkt bei Wels Strom gestellt werden.

Wenn Sie bereits einen gültigen OBS-Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Der vergünstigte Preis wird automatisch in der Stromabrechnung berücksichtigt, solange der Anspruch besteht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, aber noch keinen OBS-Bescheid hat, muss diesen zunächst bei der ORF-Beitrags Service GmbH beantragen.
 

OBS-Bescheid beantragen

Wer hat Anspruch?

Der Sozialtarif gilt für Haushalte mit geringem Einkommen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen und von der ORF-Beitragspflicht befreit sind.

Wie funktioniert der Tarif?

Für einen festgelegten jährlichen Stromverbrauch gilt ein staatlich geregelter, deutlich reduzierter Energiepreis. z.B. bis 2.900 kWh: 6 Cent/kWh netto.

Wie wird er beantragt?

Sind Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit, wird der Sozialtarif automatisch berücksichtigt. Liegt noch keine ORF-Beitragsbefreiung vor, muss diese zuerst beantragt werden. Prüfen Sie Ihren Anspruch und stellen Sie den Antrag über den Befreiungsrechner.

Berechnung des gestützten Strompreises

Der vertraglich vereinbarte Energiepreis pro kWh wird mit zwei Referenzwerten verglichen:

  • unterer Referenzwert: 6 Cent/kWh netto (exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe)
  • oberer Referenzwert: orientiert sich am aktuellen Börsenpreis


Eine Förderung greift nur dann, wenn der Markt- bzw. Vertragspreis über diesen Referenzwerten liegt. Für die ersten 2.900 kWh pro Jahr wird immer der niedrigste der drei Werte (Vertragspreis, unterer Referenzwert oder oberer Referenzwert) herangezogen.

Beispiel:

  • Vertragspreis: 15,90 Cent/kWh netto
  • Unterer Referenzwert: 6 Cent/kWh netto
  • Oberer Referenzwert: 11 Cent/kWh netto

 

Berechnung:

  • bis 2.900 kWh/Jahr: 6 Cent/kWh netto
  • ab 2.901 kWh/Jahr: 11 Cent/kWh netto (da der obere Referenzwert unter dem Vertragspreis liegt)

 

Wichtig zum Lastprofil:
Das Kontingent von 2.900 kWh wird nur bei Haushalten mit den Lastprofilen H* und L* berücksichtigt. Bei anderen Lastprofilen, zB einen Nachtstromzähler (U*), gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall wird der obere Referenzwert für den gesamten Verbrauch angewendet, wenn der Vertragspreis darüber liegt.

Häufig gestellte Fragen

Der Sozialtarif gilt für Personen mit einer gültigen Befreiung vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid). Studierende sind laut Gesetz davon ausgenommen.

Wenn Sie einen gültigen OBS-Bescheid haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die OBS übermittelt die erforderlichen Daten automatisch, und der vergünstigte Preis wird direkt in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, besitzen aber noch keinen OBS-Bescheid, muss dieser zuerst bei der ORF-Beitrags Service GmbH beantragt werden.
 

OBS-Beitrag beantragen

Der Wert beträgt derzeit 6 Cent pro kWh netto (exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe). Ab 1. Jänner 2027 wird dieser Wert jährlich gesetzlich angepasst

Dieser Wert wird vierteljährlich von der Regulierungsbehörde (E-Control) berechnet und veröffentlicht.

Für Haushalte mit mehr als drei angemeldeten Personen gibt es für die vierte und jede weitere Person einen jährlichen Pauschalbetrag von 52,50 Euro.

Ein Wahlrecht zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung besteht nicht, da nur durch eine einheitliche Abrechnungsperiode eine präzise Zuordnung und Abgrenzung der begünstigten Strommenge von 2.900 kWh pro Jahr gewährleistet werden kann.