für mehr Sicherheit

Licht und Sicherheit – Gefahrenzonen normgerecht beleuchten, um Sicherheit zu schaffen.
Um den Fußgänger im nächtlichen Straßenverkehr beim Überqueren für den Autofahrer frühzeitig erkennbar zu machen, muss er im Bereich des Fußgängerstreifens durch eine ortsfeste Beleuchtung ausreichend angestrahlt werden.
Die besondere Situation der Fußgänger-Schutzwege ist, dass der physisch „schwächere“ Fußgänger (Radfahrer) gelenkt und gezielt über die Verkehrsfläche des physisch „stärkeren“, im Kraftfahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmer geführt wird.
Diese Konfliktsituation versucht der Gesetzgeber durch Vorrangrechte des Fußgängers zu entschärfen.
In besonderen Gefahrenbereichen, wie unübersichtlichen Kreuzungen, Einmündungen und wichtigen Ausfahrten ist es sogar notwendig, die Lichtfarbe des Leuchtmittels zu wechseln, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu steigern.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zum Thema Schutzwegbeleuchtung zur Verfügung.
Die besondere Situation der Fußgänger-Schutzwege ist, dass der physisch „schwächere“ Fußgänger (Radfahrer) gelenkt und gezielt über die Verkehrsfläche des physisch „stärkeren“, im Kraftfahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmer geführt wird.
Diese Konfliktsituation versucht der Gesetzgeber durch Vorrangrechte des Fußgängers zu entschärfen.
In besonderen Gefahrenbereichen, wie unübersichtlichen Kreuzungen, Einmündungen und wichtigen Ausfahrten ist es sogar notwendig, die Lichtfarbe des Leuchtmittels zu wechseln, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu steigern.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zum Thema Schutzwegbeleuchtung zur Verfügung.



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